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Zahlungskonditionen

4Antworten2’114Aufrufevon Polis · 8. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Polis3 Beiträge8. September 2009
    Hallo zusammen,

    Könnt ihr mir vielleicht ein paar Feedbacks zu folgenden Zahlungskonditionen mit einem GU geben? Das Bauland wird von uns direkt erworben, der GU übernimmt im Vertrag aber alle Umgebungsarbeiten und Baunebenkosten.

    Zahlungskonditionen GU-Vertrag

    Anzahlung bei Unterzeichnung 10%

    Nach Betonieren der Kellerdecke 15%

    Nach Aufrichten des Dachstuhles 35%

    Nach Abschluss Roh-Installation, Sanitär, Elektro, Heizung 20%

    Bei Übergabe 20%

    Welche Zahlungsfristen kann man eingehen? 15 Tage, 30 Tage? Oder sollte man gleich auf 90 Tage, um das Bauhandwerkerpfandrecht zu umgehen?

    Besten Dank für Eure Antworten!

    Polis

  2. Arcuos2’160 Beiträge8. September 2009
    Hallo Polis,

    erstmal willkommen hier im Forum!/emoticons/default_smile.png

    Die Zahlungskonditionen Deines GU's scheinen mir fair und durchaus üblich. Natürlich könnte man noch einbringen, dass z.B. die letzte Tranche erst nach 90 Tagen gezahlt wird... der GU wird aber wohl nicht darauf eingehen.

    Das Risiko des Bauhandwerkpfandes zu minimieren ist immer schwierig. Von daher sind Referenzen einzuholen sicherlich ein wichtiges Instrument. Auch dass die Zahlungsmodalitäten Deines GU's von Anfang an schon so fair sind, zeugt davon, dass dieser GU wohl bei seiner Bank relativ "gut im Saft steht"...

    Trotzdem bist da damit gegen dieses Risiko nie ganz geschützt. Bauen ist halt mal mit gewissen Risiken verbunden und wenn Du z.B. 10% nach 60 Tagen hinauszögern kannst wäre schon sehr viel "auf der sicheren Seite". Schliesslich kommen nach der Bauphase keine Eintragungen mehr für den Aushub und den Beton - denn dies ist wohl meist schon mehr als 3 Monate her. Bleibt also eigentlich nur noch das Risiko für Eintragungen von Handwerkern, welche den Innenausbau machen.../emoticons/default_wink.png

    Grüssle

    Arcuos

  3. Polis3 Beiträge8. September 2009
    Hallo Arcuos

    Besten Dank für die Info. Naja, genauer gesagt sind diese Zahlungskonditionen unser Vorschlag, der Vorschlag des GUs war von uns nicht vertretbar.

    Es handelt sich dabei um einen Holzständerbau und wir schätzen, dass ein Grossteil der Hauskosten (ca. 50%) dem Holzbauer bezahlt wird. Das heisst, dass alleine schon 50% - in unserem Falle rund 300k - durch/nach dem Aufrichten des Dachstuhls fällig wird. Könnte diese Berechnung stimmen oder ist das zu hoch?

    Ich überlege mir ein absolutes Minimum, falls der GU mit diesen Konditionen nicht einverstanden ist folgendermassen:

    Anzahlung bei Unterzeichnung 10% -> 15 Tage

    Nach Betonieren der Kellerdecke 20% -> 30 Tage

    Nach Aufrichten des Dachstuhles 40% -> 30 Tage

    Nach Abschluss Roh-Installation, Sanitär, Elektro, Heizung 10% -> 30 Tage

    Nach Abschluss Roh-Installation, Sanitär, Elektro, Heizung 10% -> 60 Tage

    Bei Übergabe 10% -> 90 Tage

    Meinst, ist dies auch noch vertretbar oder hat man da schon wieder zu viel bezahlt für was sich eigentlich auf der Baustelle befindet?

    Gruss

    Polis

  4. Arcuos2’160 Beiträge8. September 2009
    Hallo Polis,

    leider kenne ich mich bei Holzbau nicht aus und kann Dir da keine treffenden Angaben machen... (ich bin aber überzeugt, dass es hier schon noch Stimmen diesbezüglich geben wird../emoticons/default_biggrin.png)

    Ich wüde meinen, dass das mit 50% bis zur Aufrichtung etwa hinkommt (der GU wird wohl meinen er müsse 70% haben../emoticons/default_sad.png)

    So oder so gilt:

    - Referenzen einholen

    - nur bezahlen was verbaut wurde

    - Restzahlung zurückbehalten (bis Mängel behoben sind und meist dann auch 3 Monate verstrichen sind..)

    Grüssle

    Arcuos

  5. edith545 Beiträge16. September 2009
    Hallo Polis

    bei mir geht es ja nur um den Kauf einer ETW, die ich im Rohbau gekauft habe.

    10% bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages

    die restlichen 90% dann bei Schlüsselübergabe

    Lieben Gruss

    Edith