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Zahlung der Handwerker

2Antworten1’391Aufrufevon eigeheim · 22. Juli 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. eigeheim9 Beiträge22. Juli 2009
    Hallo

    Man liest z.T. so schöne "Sachen" wie - die Handwerker wurden nicht bezahlt und wollten das Geld dann beim Bauherren einholen - sprich somit müsste doppelt bezahlt werden. Hat Jemand Erfahrungen und wie kann man sich genau absichern?

    mfg

  2. Serge-CH1’717 Beiträge22. Juli 2009
    Aus meiner Sicht, wenn die Hausbank deines GUs oder Arch, deiner Hausbank die schriftliche Bestätigung gibt, dass allfällige Handwerkerpfandrechte von ihr bezahlt werden (Bankbürgschaft, Bankgarantie). Bei mir wurde das so gemacht... finde ich beruhigend.

  3. Pfälzer9’908 Beiträge22. Juli 2009
    ..falls diese von Serge genannte Bankbestätigung ausbleibt, dann bestünde noch die Möglichkeit, dass Du erst dann die Schlussrechnung zahlst, wenn Du die schriftliche Bestätigung erhälst, jeweils vom entsprechenden Handwerker, dass seine Forderungen erfüllt und Rechnungen bezahlt wurden.