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Zählt eine Unterflurgarage als Flachdach?

8Antworten1’160Aufrufevon Raphael · 19. August 2022letzter Beitrag vor 4 Jahren
  1. Raphael768 Beiträge19. August 2022
    Hallo 🙂

    wir leben in einer Gemeinde, in der gemäss Zonenplan Flachdächer bis 40m2 zulässig sind. Von mir aus gesehen ist da schonmal nicht klar, ob das 40m2 pro Gebäude oder Grundstück sind, aber lassen wir das.

    Wir haben darauf ein Haus gebaut (mit Satteldach), daneben einen Carport (eigentlich nur ein Dach auf Stützen) als Pultdach und möchten nun dahinter "in den Hang" noch eine Doppelgarage bauen. 

    Diese verschwindet grösstenteils im gewachsenen Gelände und wird komplett begrünt, so dass mit dem umliegenden Gelände eine Fläche entsteht.

    Nun die Frage: haben wir da ein Problem oder geht das an der Flachdach-Regelung vorbei? Zählt eine Garage zur Ausnützungsziffer?

    Skizze folgt asap.

    Lieber Gruss, Raphi 

  2. Raphael768 Beiträge19. August 2022
    und hier noch die Skizze - links der Carport mit der "X"-Stütze, rechts die neu geplante Garage.

    IMG_2719.jpg

  3. Raphael768 Beiträge19. August 2022
    hier noch etwas "Literatur" zum Thema, wenn auch vom falschen Kanton (wir sind im SO)

  4. Raphael768 Beiträge19. August 2022
    https://www.zg.ch/behoerden/baudirektion/direktionssekretariat/planungs-und-baugesetz-fragen-und-antworten-zur-anwendung/kommentar-v-pbg/3-baurechtliche-begriffe-und-vorschriften/19-unterirdische-bauten-und-unterniveaubauten

  5. Raphael768 Beiträge20. August 2022
    Niemand irgend einen Input?

    Sorry für meine Ungeduld, aber an der Garage hängen diverse Folgeprojekte, die mir am Herzen liegen 🙂

  6. Rob8961 Beiträge20. August 2022
    Am besten bei der Bauverwaltung nachfragen 😉

  7. Raphael768 Beiträge21. August 2022
    Das ist natürlich korrekt. Und bei Fragen zur Architektur frage ich den Architekten, zur Lüftung den Lüftungsinstallateur und so weiter. 
     

    Das Forum kann dann geschlossen werden 😋

  8. camello189 Beiträge21. August 2022
    Was erwartetst du? Jede Gemeinde hat ihre eigene Bauordnung und du gibst nicht einmal an, wo dein Grundstück steht. Da verwundert es nicht, dass niemand eine Einschätzung abgibt, ohne die geltenden Vorschriften wirklich zu kennen.

    Baugesetze aus anderen Kantonen helfen da genauso wenig weiter. Entscheidend ist was in deiner Gemeinde und in deinem Kanton geregelt ist.

  9. Rob8961 Beiträge21. August 2022
    Und bei einer Baueingabe / Bewilligung entscheidet eben auch die zuständige Bauverwaltung. Da nützt es nicht viel wenn man mit anderen Beispielen kommt wo es anders wäre. Zudem kann es ja gut sein, dass die Bauverwaltung grünes Licht gibt und alles so klappt wie ihr euch das vorstellt und ohne dass du dir viele Zusatzgedanken machen oder Varainten im Vorfeld überlegen musst. Spart dir auch Nerven und Kosten. Die Bauverwaltungen schätzen auch eher den Dialog als wenn jemand „schummelt“ oder anders deklariert als nacher gebaut wird.