Selbstverständlich solltest Du einen aktuellen Plan- oder Unterlagen-Satz bekommen haben...spätestens zur Übergabe.
Die Verwaltung muss auf alle Fälle alle Unterlagen haben...und zwar die, wie letztlich ausgeführt wurde...inkl. der ggf. ergänzten Statik.. wie wollen die sonst ein Objekt verwalten, wenn sie noch nicht einmal alle Planunterlagen haben? Wieso hat die Verwaltung das nicht schon früher bemängelt und gefordert??
Hier müsste die Eigentümergemeinschaft auf alle Fälle entsprechend eingreifen und die Verwaltung auffordern, hier passend zu reagieren.
Falls nicht anders möglich, geh bei der Gemeinde nachfragen, die müssen die Baupläne aufgrund des Baugesuchs haben. Unsere Gemeinde hatte sogar noch die Baupläne aus dem Jahr 1926.
...dort findet man allerdings nicht DIE Pläne, welche eine Verwaltung besitzen muss um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Und statische Unterlagen gibt es dort natürlich auch nicht.