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Wintermassnahmen

2Antworten2’462Aufrufevon Twin · 7. Januar 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Twin13 Beiträge7. Januar 2013
    Hallo zusammen

    Laut unserem GU gehört die Unterstützung der Austrocknung mittels einer Bauheizung zu den Wintermassnahmen. Und dies will der GU extra verrechnen.

    Was meint ihr dazu? Gehört dies wirklich zu einer Wintermassnahme oder will er dies auf uns abschieben? Kann er uns dazu zwingen eine Heizung zu installieren?

    Gruss

    Twin

  2. Pfälzer9’908 Beiträge8. Januar 2013
    Wenn im Vertrag nichts anderes geschrieben steht, gehen Heizkosten immer zu Lasten des Bauherren, bzw. Bestellers/Käufers.

    Wenn Du einen fixen Bezugstermin vereinbart hättest, was ich so nicht wirklich glauben kann, wäre es letztlich Sache des GUs, wie er es schafft diesen Termin einzuhalten....sprich wenn es knapp wird, muss er selbst heizen.

    Was für eine "Heizung" soll denn vorgesehen werden? Für das Haus...die FBH... oder für die Gebäudehülle zum erstellen der Fassadendämmung (wäre im Augenblick, bei mehr als 5°C nicht erforderlich)?

  3. Twin13 Beiträge8. Januar 2013
    Hallo Pfälzer

    Danke für deine Antwort. Es würde um eine Bauheizung (Dieselheizung) gehen. Hauptziel ist die Austrocknung der Innenräume voran zu treiben.

    Das eine Heizung nicht im Vertag drin ist verstehe ich. Doch wenn ich keine Heizung wünsche, kann der GU eine installieren und dies als Notwendige Winterbaumassnahme ausweisen und ich muss die Kosten dafür übernehmen?

    Gruss

    Twin