ich lese schon ein weilchen mit, bei eurem gu-desaster. Und muss mich nun doch melden:
wir haben gerade (nach 3 jahren!) unser gerichtverfahren gegen unsern gu (eigentumswohnung) beendet. Bei uns ging es 'nur' um miserable gipserarbeiten. Am wohnkomfort hat es uns nicht gehindert ;-)
Ich möchte dir, wie schon viele hier drin DRINGENST ans herz legen, den anwalt so rasch wie möglich hinzu zu ziehen! Glaub mir, es wird dir häufig das k... kommen, wenn ein brief von der gegenpartei kommt (wenn es denn überhaupt weiter geht als zum friedensrichter!). Du wirst dich immer wieder 'schuldig' fühlen. DAS BIST DU ABER NICHT! Wenn ihr zulange wartet, nicht eingeschrieben bemängelt habt, kann es heikel werden, obwohl ihr im recht seit.
Wenn ihr glück habt, wird der gu den daumen aus seinem a... nehmen, wenn ein schreiben vom anwalt kommt. Wenn nicht, so schnell wie möglich vor den friedensrichter. Wenn es da immer noch zu keiner einigung kommt, weiter ziehen! Es darf nicht sein, dass bei so einem klaren fall, der gu ungestraft davon kommt!
Bei uns wares schlussendlich ein null-summen-spiel. ABER der gu kam nicht ungeschohren davon, sonder zahlte schlussendlich mit anwaltskosten, gerichtskosten und entschädigung für uns über 20'000.- !
Bitte handle, bevor es zu spät ist! Bei vielen gemeinden gibt es übrigens eine kostenlose rechtsberatung. Ev könnt ihrso auch direkt zum friedensrichter. Den gu würde es bestimmt unter druck setzen, zu handen!
Ich wünsche dir viel kraft und ausdauer! Fahr deine krallen aus und beiss zu! Du bist eine frau, und du kannst das!!!!
Auch bei dennen die gleiche Antwort, wiso er sich nicht auf Eingeschriebene Briefe Meldet.
"Er mache das Grundsätzlich nicht".
Also in diesem Falle würd ich wahrscheinlich gleich ne Betreibung einleiten für 20'000 CHF oder so. Wenn er dann da nicht Antwortet ist die Betreibung rechtskräftig und ihr könnt gut absahnen. /emoticons/default_biggrin.png
Für uns klar: Stichtag 31, Januar.
Wir geben der GU Zeit, sich mit Bastelschreiner zu Beraten.
Warum? Schliesslich ist es JETZT schon kalt draussen und nicht erst am 31. Januar.Drum zieht das Ding am besten JETZT GLEICH durch. Es gibt nichts mehr zu beraten und mit dem Schreiner schon gar nicht.
- Ob der Schreiner dem GU nachher was an die neue Türe bezahlt kann er auch während dem Prozess mit ihm ausmachen, aber das kann euch egal sein.
Warten würde ich auch nicht... Dir stinkt es einfach vorwärts zu machen - was auch verständlich ist... Mein Rat; Überrumple ihn mit vorzeitigem Handeln - Angriff ist die beste Verteidigung.
Auch wenn der Maler den Zwischenraum Türrahmen/Wand mit Gips füllt, ist das Problem nicht gelöst. Türe sieht immer noch s.........aus, zudem die Fussleiste immer noch zu kurz und Kittfüge immer nach eine Katastrophe.
Zum Glück bekamen wir diese Unterstützung. Es kam doch noch einiges zum Vorschein. Unsere Liebe GU, stützt sich ja voll auf SIA.Jedoch hat er gewisse SIA Vorschriften nicht eingehalten.
Jetzt warten wir auf das Schreiben des Experten und dann wird nicht mehr "geplämpert" .
"Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Abweichung vom Ist- zum Sollzustand ca. Fr. 2000.- (oder etwas mehr). Bei dieser Grössenordnung lohnen sich Zivilprozesse in aller Regel nicht (nach einer Faustregel: erst ab Fr. 10'000 sinnvoll). Dies einfach deshalb, weil das Verhältnis Kosten/Nutzen ungünstig ist und ja das Risiko zusätzlicher Kosten (Gericht, evtl. Parteientschädigung Gegenseite, evtl. Gutachten usw.) immer mitspielt."
Einzige möglichkeit wäre ein Friedensicher einzubeziehen, jedoch stehen unsere Chancen schlecht da etwas rauszuholen, dh laut Anwalt würden wir wenns schlecht geht recht viel Geld verlieren. Er rät uns, einfach Privat Druck zu machen, obwohl bis jetzt kamen wir da nicht weit.
Ja geht es denn wirklich nur um 2000.- CHF?! - Bei dem was du bisher schriebst ging ich eher davon aus, dass es um viel mehr als 2000.- geht...
Denn für den kleinen Betrag lohnt sich das schon nicht, in diesem Falle hätte der Anwalt durchaus recht. - In einem solchen Falle lohnt sich ein Rechtsstreit aber auch für den GU nicht, wenn ihr im die 2000.- die ihr bisher eh zurückbehalten habt einfach nicht gebt und damit endlich nen _neuen_ Schreiner engagiert der ne komplett neue Türe rein macht und die restlichen Schäden behebt.
Wobei ich zu wissen glaube, dass ne neue "richtige" Haustüre auch schon 3000 kostet und dann wäre noch das Problem mit den Fenster-Dichtungen. - Ich glaube du musst da nochmals nachrechnen, dann kommst du schon auf über 10000 und der Rechtsstreit lohnt sich wieder.
Wenn ihr aber wirklich für gerade mal 2000(!) Franken alle Probleme aus der Welt hättet schaffen können, dann ist es mir unverständlich warum ihr das nicht schon längst getan habt. 2000.- sind im Vergleich zum restlichen Hausbau nun wirklich nix...