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Wer übernimmt besagte Kosten?

5Antworten1’674Aufrufevon power84 · 30. August 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. power845 Beiträge30. August 2015
    HallonnIch würde gerne wissen,wer für die kosten aufkommt, wenn ich eine kampfmittelbergungs Firma beauftragen muss der mein Gekauftes Grundstück untersuchen muss auf Kampfmittel? Ich habe die info bekommen das ich alle kosten tragen mus auch falls auf dem Grundstück was gefunden wird das entsorgt werden müsste, alle kosten sind von mir zu tragen, ist das wirklich so, das ist für mich echt neu, und wo finde ich eine solche Firma die das macht? Ich bin echt überfragt.Hat jemand von euch da schon machen müssen?nnvielen lieben Dank.

  2. Automation2’255 Beiträge31. August 2015
    Baust du in der Schweiz? Oder geht es um ein Grundstück wo die Schweizer Armee aus den Reduit Zeiten noch ein paar Granaten vergraben hat....

  3. emil172’299 Beiträge31. August 2015
    Kampfmittelbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe  - erkundige Dich doch einfach bei der dafür zutändigen Behörde. Die können auch die wesentlichen Gesetzes- und Verordnungstexte nennen sowie wer für was aufzukommen hat.

  4. postit598 Beiträge31. August 2015
    Für Altlasten haftet ist der Schweiz immer der aktuelle Eigentümer, der dann (wenn überhaupt noch möglich) auf den Verursacher zurück greifen kann.

    Ich frage mich aber, ob Munition auch gewöhnliche Altlasten sind?

  5. Range394 Beiträge31. August 2015
    Wie erwähnt, Altlasten sind immer Sache des Eigentümers, darum, immer wenn es um den Kauf geht ist das Altlastenkataster sehr aussagekräftig und sollte kontaktiert werden, denn Altlasten gehen/können ins Geld gehen, da ist Vorsicht angesagt.

    FG Range

  6. Kaffeebart693 Beiträge6. September 2015
    Hast du im Kaufvertrag etwas bestimmtes mit dem Verkäufer vereinbart?

    Wenn nicht dann bist du jetzt als Eigentümer für ALLES was mit dem Grundstück in Verbindung steht zuständig.
    Ein zurückgreifen auf den vorherigen Eigentümer sollte meines Wissens nur dann möglich sein, wenn er dir arglistig die Altlasten verschwiegen hat.
    Er also davon wusste (Was schwer nachzuweisen werden dürfte) und dir diese Info bewusst vorenthalten hat. Ist die Last im Register erfasst hast du keinerlei Chancen dich vor den Kosten zu drücken oder diese irgendwo zurück zu fordern - denn dann wusstest du ja vor dem Kauf auf was du dich einlässt.

    Gruss
    Stefan