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Wenn sich zwei Vertragsbestandteile gegenseitig ausschliessen...?

4Antworten1’140Aufrufevon PPV · 7. November 2022letzter Beitrag vor 4 Jahren
  1. PPV89 Beiträge7. November 2022
    Hallo

    Ich habe zwei Vertragsbestandteile, die sich gegenseitig ausschliessen. Es existiert ein Nachtrag mit den Wortlauten "sämtliche Storen elektrisch" und der Installationsplan, auf dem im Bad kein Storenmotor und -taster eingezeichnet ist. Laut GU ist der Installationsplan dominant, doch kommuniziert wurde das nicht. Beide Unterlagen sind unterschrieben worden. Gemerkt habe ich das erst mit dem Einzug und dann natürlich gefragt was das soll. Es existiert hier auch ein Guthaben zu meinen Gunsten, doch dies wurde nie erwähnt seitens GU. Das "elektro-Upgrade" der Storen war auch ein Pauschalpreis, da hatte ich gar nicht die Wahl, auszuwählen für welche Storen ich das möchte und für welche nicht.

    Wie sieht das rechtlich aus?

    Gruss

    PPV

    PS: Dies soll keine Anfrage zu einer offiziellen Rechtsberatung sein.

  2. muraxi9001515 Beiträge7. November 2022
    Ich habe eine Verständnisfrage: fehlt dir ein Storenmotor im Bad oder fehlen dir alle Storenmotoren?

  3. PPV89 Beiträge7. November 2022
    Es fehlt einer im Bad. Also, laut Installationsplan richtig. Aber der Nachtrag sagt "alle".

  4. camello189 Beiträge9. November 2022 · bearbeitet
    Für mich scheint klar: Wenn explizit und sogar noch in einem Nachtrag vereinbart wurde, dass alle Storen elektrisch sind, dann hat diese Abmachung Vorrang. Offenbar handelt es sich beim Installationsplan um einen Fehler, ansonsten hätte meiner Meinung nach hier ausdrücklich auf die abweichende Ausführung hingewiesen werden müssen.

  5. PPV89 Beiträge9. November 2022
    Ja, so denke ich auch.

    Mal schauen, es sieht so aus, als müsste ich sowieso meine RSV anrufen....