Als ich unseren Mietvertrag durchlas, fand ich zwei Kündigungsfristen: Einmal stand da vorgedruckt "drei Monate", daneben mit Schreibmaschine "4 Monate". Also nichts durchgestrichen oder so. Was hat nun Gültigkeit?
Um sicherzugehen, würde ich die vier Monate Frist nehmen (sichere Seite, Gesetzt ist drei Monate, aber wenn etwas anderes abgemacht ist, gilt eben dies).
Auf jeden Fall kann man einen Nachmieter suchen, der muss jedoch dem Vermieter "passen", Grundlos kann er diesen nicht ablehnen, muss entsprechend begründet sein.
Habe angerufen und gefragt. Es sind 4 Monate. Da jedoch bereits eine Warteliste besteht, ist es kein Problem früher raus zu können.
Mensch, wir haben die Wohnung gekündigt! Ich kann es noch gar nicht recht fassen!
Nun steht mir die Besichtigung der Verwalterin bevor *grummel* Die mag uns nicht, darum wird sie wohl ganz besonders gründlich gucken.
Es haben sich nun einige Dinge angesammelt, die ich in keiner Lebensdauertabelle gefunden habe. Zum Beispiel beim Geschirrspüler hat sich beim unteren Gitter an ein paar Stellen die weisse Beschichtung gelöst (die Maschine funzt einwandfrei). Bin ja mal gespannt, was bei der Besichtigung raus kommt...