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Was darf das Bauamt?

2Antworten4’259Aufrufevon carlo · 5. März 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. carlo8 Beiträge5. März 2011
    Ich habe vom Bauamt unserer Stadt ein Anruf erhalten, dass sie schnell vorbeikommen wollen, um mein Wohneigentum zu besichtigen.

    Als ich sie nach den Gründen für die Besichtigung gefragt habe, meinten sie nur, das sei schwierig zu erklären.

    Ich habe gesagt, dass gehe jetzt nicht, da ich zur Arbeit müsse.

    Auch in der folgenden Woche haben sie mehrmals während meiner Abwesenheit angerufen, ohne eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen.

    Anhand der Rufnummer sah ich, dass das wirklich eine Nummer des Bauamtes war.

    Muss ich immer und jederzeit dem Bauamt Zugang zu meinem Wohneigentum gewähren?

    Müssen die sich nicht schriftlich, frühzeitig und begründet anmelden?

  2. john_w641’215 Beiträge5. März 2011 · bearbeitet
    Also scheinbar haben sie das Recht den Garten zu betreten wegen Leitungen oder auch wegen Vermessungsnachführung, das Haus zu betreten jedoch nicht, und wenn sicher nur begründet und mit Vorankündingung z.B. im Rahmen einer Neunschätzung oder Bauabnahme. Also wenn das schwierig zu erklären ist würde ich darum bitten es trotzdem zu erklären.

    Im Dorf kennt man die Personen meist, in einer Stadt müssten die sich aber sowieso erst ausweisen können -nur ein oranges Übergwändli reicht da halt in der heutigen Zeit nicht mehr. Im Zweifelsfall sollte man es sich mit den Leuten aber nicht verderben, zumindest in kleinen Gemeinden ist das ja die geiche Firma die den Müll entsorget und im Winter die Strassen räumt.

  3. jomazi1’373 Beiträge6. März 2011
    Hallo Carlo,

    In der Stadt Bern sind die Einwohnerbehörde mit der Baubehörde vernetzt. Die Einwohnerbehörde meldet der Baubehörde, jeder Neuzuzug in ihre Gemeinde.

    Die Baubehörde hat eine Kartei, in welchem Haus, wie viele Wohnunge, Läden etc mit wie vielen Zimmern zu bewohnen sind. (und noch einige Details mehr!)

    Falls nun ein schlauer Hausbesitzer seinen Dachstock ohne Baubewilligung ausbaut, ein Fabrikbesitzer ohne Bewilligung eine Loft Wohnung realisiert, wird dies bei einem "Neuzug und Neuanmeldung" in dieser Gemeinde bemerkt!

    So haben in Bern schon ein paar Liegenschaftsbesitzer diese Gesuche nachreichen müssen, einige sogar verkaufte, sehr teure Eigentumswohnungen rückbauen!

    Ich hoffe dass nicht dies der Grund der Nachfrage bei dir ist...

    Selbstverständlich haben sie kein Recht, dein Haus kurzfristig und ohne Begründung zu betreten. Natürlich können sie aber Wege beschreiten, dies doch zu tun!

    Deshalb würde ich ihnen per E-Mail mitteilen, dass du auf eine Begründung dieser Anfrage wartest, und um dann ein Termin vereinbaren zu können!

    liebs Grüessli, jomazi