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Wandfliesen / Symmetrieachse nicht in Mitte der Armaturen

3Antworten1’728Aufrufevon rihu · 2. Juni 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. rihu5 Beiträge2. Juni 2008
    Hallo zusammen

    Ich habe eine Quizfrage an die Sanitär- resp Plättlilegerfachleute:

    Gibt es sowas wie ein Regel der Baukunst, die besagt, dass die Symmetrieachse für die Wandplatten auf die Wasserarmaturen ausgerichtet sein müssen?

    Bei uns ist es so, dass der Plättlileger mit uns zwar abgemacht hat, dass er die Plättli vertikal verlegt. Über die Lage der Symmetrieachse haben wir jedoch nicht gesprochen. Nun wollten wir zusammen mit dem Sanitärinst. die genaue Position von Seifenschalen und Handtuchhalter beim Doppelwaschtisch besprechen, welcher bereits montiert ist. Da haben wir bemerkt, das die Fugen der Plättli nicht mittig zu den Anschlüssen der Armaturen, und somit auch zu den Rändern des Waschtisches sind. Offensichtlich hat der Plattenleger einfach in einer Ecke des Raumes angefangen. Optisch ist dies nicht gerade der Hit.

    Die ganze Wand nochmals abzuspitzen und neu zu Plätteln wollen wir dem Plattenleger nicht antun. Wir würden uns aber damit abfinden, wenn der Sanitär den Waschtisch um 2cm verschieben würde. Von mir aus auf Kosten des Plattenlegers. Die optische "Unreinheit" bei den Ablaufrohren unter dem Tisch würden wir in Kauf nehmen. Nun meint der GU, dass wir die Kosten für die Versetzung des Tisches selber tragen müssten. Wir sehen das jedoch anders.

    Wer ist nun im Recht? Im Baubeschrieb und Kaufvertr. ist über die Verlegeart nichts abgemacht worden.

  2. adschach283 Beiträge2. Juni 2008
    Hallo, unser Plattenleger hat (für mich selbstverständlich) die Fugen der Platten entsprechend den Armaturen ausgerechnet. Ich denke schon, dass du das erwarten konntest - oder zumindest die Frage des Plattenlegers wie du es dir vogestellt hast. Sicherlich gibt es Situationen wo diese Lösung unsinnig ist, doch im Normalfall sieht es ganz einfach schöner aus. Was meinte denn der Plattenleger dazu?

  3. loft29 Beiträge2. Juni 2008
    Es gibt meines Wissens keine Regel, welche das vorschreibt, diese optische unschönheit würde wohl im Rahmen einer externen Begutachtung auch kaum als wertmindernden Mangel taxiert.

    Indes nachvollziehbar, dass es den Bauherrn ärgert...

  4. wellingtonia2’316 Beiträge2. Juni 2008
    Hallo Unbekannter aus der Schweiz

    Könntest du bitte nicht diese Plattform zu deinen Zwecken missbrauchen.