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Walmdach oder Zeltdach

6Antworten2’485Aufrufevon Brasser · 28. Oktober 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Brasser176 Beiträge28. Oktober 2015
    Hallo zusammen

    Die Gemeinde hat unser Projekt geprüft und ist u.a. zum Schluss gekommen, dass das von uns gewünschte Dach "von der Wahrnehmung" her eher einem Zeltdach als einem - von den Regelungen her möglichen - Walmdach entspricht. Die Firstlänge eines Walmdaches müsse mindestens die Hälfte der Dachlänge betragen. 
     

    Hat mir jemand einen link oder ähnliches zu einer sauberen Definition, was als Walmdach gilt?
    Besten Dank!

  2. turbo887 Beiträge28. Oktober 2015
    Schau dir doch mal diese Seite an. Vielleicht findest du da das passende.

    http://www.dachdeckerwiki.de/index.php/Dachfl%C3%A4chenberechnung

    Lg Turbo

  3. Dolce81395 Beiträge28. Oktober 2015
    Wir haben auf dem Haupthaus ein Walmdach und auf der Garage ein Zeltdach geplant. Dürfen wir nicht. Bei uns seien Zeltdächer nicht erlaubt. Komischerweise hat das Nachbarhaus ein Zeltdach. Das wurde vor 3 Jahren gebaut. Nervt mich ziemlich. (Und es hat anscheinend nichts damit zu tun, dass beim Haupthaus ein Walmdach geplant ist.)

  4. postit598 Beiträge29. Oktober 2015
    Hier sind die Dachformen besser erklärt:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Dachform

    Ein Walmdach muss einen länglichen First haben, nicht nur einen Punkt / Peak. Wie lange dieser First aber sein muss, das ist im Grundsatz nicht definiert, könnte aber im kommunalen Reglement definiert sein. Ist es dort aber nicht definiert, so dürfte es für die Baubewilligungsbehörde schwierig werden, eine Firstlänge von beispielsweise 150cm abzulehnen.

  5. Pfälzer9’908 Beiträge29. Oktober 2015
      "von der Wahrnehmung" her eher einem Zeltdach als einem - von den Regelungen her möglichen - Walmdach entspricht. Die Firstlänge eines Walmdaches müsse mindestens die Hälfte der Dachlänge betragen. 
     

    Hat mir jemand einen link oder ähnliches zu einer sauberen Definition, was als Walmdach gilt?
    Besten Dank!
    Die eigentliche Erklärung hast Du schon eingestellt..  auch wenn "von den Regelungen her möglich" ...  entspricht es in diesem Falle "nicht den (ansich eben falschen) Vorstellungen" der Gemeinde, bzw. dem Bauverwalter (evtl. auch nur persönlich...). Er/man weiss sehr wohl, dass es den Regeln nach ein Walmdach wäre....

    Die "Hälfte der Dachlänge" ist natürlich ebenso blödsinnig wie in 90 % der Projekte auch in der Praxis garnicht ausführbar. Wenn Du ein Projekt eingereicht hast, gibt es ja vermutlich auch einen Architekten oder GU dazu.... den würde ich dann zur Klärung auf das Gemeindebauamt schicken. Ein entsprechender Fachmann kann dies ggf. schnell mit der Gemeinde klären. Zudem gibt es dann, je nach Gesprächsverlauf, auch Möglichkeiten ihm entgegen zu kommen....damit er/sie dann ein bisschen das bekommt, was im Köpfchen rumschwebt /emoticons/default_smile.png

  6. Brasser176 Beiträge2. November 2015
    Wenn Du ein Projekt eingereicht hast, gibt es ja vermutlich auch einen Architekten oder GU dazu.... den würde ich dann zur Klärung auf das Gemeindebauamt schicken. Ein entsprechender Fachmann kann dies ggf. schnell mit der Gemeinde klären. Zudem gibt es dann, je nach Gesprächsverlauf, auch Möglichkeiten ihm entgegen zu kommen....damit er/sie dann ein bisschen das bekommt, was im Köpfchen rumschwebt /emoticons/default_smile.png
    ... und genau diese Vorgehensweise haben wir zwischenzeitlich mit dem Architekten abgesprochen!

    Besten Dank für die diversen Antworten!


  7. Pfälzer9’908 Beiträge2. November 2015
    Prima, dann wünschen wir Dir den passenden Erfolg.