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Vertrags- und Baufortschritt

6Antworten1’729Aufrufevon Wingman · 23. April 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Wingman49 Beiträge23. April 2008
    Salü zäme

    Ein kurzes Update von unserem Hausbau/ Baulandkauf..

    Der Vertrag, welchen wir vom Notar vorgesetzt bekamen, war so nicht akzeptierbar. Dazu kam, da wir in der Westschweiz bauen, das ganze Fachchinesisch auf Französisch ist... /emoticons/default_confused.png

    Unter anderem stand im Vertrag, dass das Baugesuch bis spätestens Ende Juni 2008 eingereicht werden muss (ansonsten wird der ganze Kaufpreis fällig). Die Zufahrtstrasse (inkl. volle Erschliessung) wird jedoch (wenn es aus Wettergründen nicht verzögert wird), spätestens bis Ende Dezember 2008 fertig sein. Und dies, obwohl wir (und die zukünftigen Nachbarn), im Juni/ Juli mit dem Aushub anfangen wollen...

    Kann also noch ein wenig dauern. Zumindest läuft es mit der Planung des Hauses sehr gut /emoticons/default_smile.png

    Gruss Patrick

  2. Kurt Wagner468 Beiträge23. April 2008
    grundsätzlich: Nur Verträge/Klauseln unterschreiben mit denen man einverstanden ist und die man vor allem versteht!

    Also wenn Französisch nicht Deine Muttersprache ist würde ich auf einen deutschen Vertrag bestehen oder zumindest eine beglaubigte Uebersetzung verlangen.

    Alles andere ist aus meiner Sicht eine Lotterie.

  3. Mirella1’252 Beiträge23. April 2008
    grundsätzlich: Nur Verträge/Klauseln unterschreiben mit denen man einverstanden ist und die man vor allem versteht!

    Also wenn Französisch nicht Deine Muttersprache ist würde ich auf einen deutschen Vertrag bestehen oder zumindest eine beglaubigte Uebersetzung verlangen.

    Alles andere ist aus meiner Sicht eine Lotterie.
    Im Grunde hast Du natürlich recht. Aber, wer in der Westschweiz oder, wie wir, im Tessin lebt bzw. zukünftig da leben will, sollte sich auch darüber klar werden, dass für "alles Amtliche" halt die entsprechende Amtssprache zur Anwendung kommt. Und das ist in Gottes Namen nun einfach nicht deutsch. Zudem wird das auch später, wenn man in der neuen Wahlheimat lebt, genau so weitergehen. Steuererklärungen, Verfügungen, Verordnungen, alles kommt in der offiziellen Amtssprache, ohne Anrecht auf eine deutsche Version, was auch richtig ist wie ich finde.

    Selbstverständlich sollte man grundsätzlich den Inhalt eines jeden Vertrages vollumfänglich verstehen, aber ein Recht auf einen in Deutsch verfassten Vertrag hat meines Erachtens niemand, der in der Westschweiz bauen will. Du wirst das Werk wohl also auf eigene Kosten übersetzen lassen müssen.

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  4. Wingman49 Beiträge23. April 2008
    Hallo Kurt

    Danke für Deine Hinweise... Ich werde den Vertrag so sicher nicht unterschreiben....

    Das mit der beglaubigten Übersetzung ist ein sehr guter Tipp. Ich werde mal schauen, was sich da machen lässt )die Romands sind ja in dieser Sache ziemlich leger /emoticons/default_additional/100.gif)

    Gruss Patrick

  5. Wingman49 Beiträge23. April 2008
    Hallo Mirella

    Du hast natürlich Recht: der zuständige Notar wird sicher nicht den Vertrag auf Deutsch übersetzen.

    Und wenn man (so wie Du oder ich) in einen Landesteil anderer Sprache zieht, muss man wissen, dass dort die Amtssprache halt auch nicht deutsch ist.

    Hat ja auch so seine Vorteile /emoticons/default_smile.png

    Ich werde mir aber trotzdem überlegen, auf eigene Kosten eine Übersetzung machen zu lassen. Ist doch ein ziemlich wichtiger Vertrag

    Gruss aus Seattle

    Patrick

  6. Kurt Wagner468 Beiträge23. April 2008
    natürlich ist die Amtssprache in der Westschweiz französisch. Aber hier gehts ja (wenn ich das richtig verstanden habe) um einen Vertrag zwischen 2 Privatpersonen bzw. einer Privatperson und einer Firma (also nichts amtliches).

    Also kann der Käufer vom Verkäufer sicherlich verlangen, den Vertrag auf deutsch oder zumindest eine Uebersetzung zu erhalten. Wer das dann bezahlt ist natürlich wieder Verhandlungssache.

    Schlussendlich sollte man auch nie vergessen, wer der Käufer und wer der Verkäufer ist. Also wenn ein Notar, ein GU oder sonst jemand Geld von mir will, soll er sich an mir anpassen oder nicht umgekehrt - oder wie seht ihr das den?

  7. budweiser377 Beiträge23. April 2008
    Auf eine BEGLAUBIGTE Übersetzung würde ich zu 100% bestehen. Wer die bestellt und bezahlt, ist Verhandlungssache.

    /emoticons/default_smile.png bud