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Verbindungstüre zwischen 2 Wohnungen - Vorschriften

3Antworten2’517Aufrufevon jog · 25. August 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. jog3 Beiträge25. August 2010 · bearbeitet
    Hallo Zusammen

    Ich bin am Umbauen/Renovieren eines 1835 gebauten Hauses. Es ist im Hang gebaut. Es gibt zwei Wohnungen:

    - UG (Strassenniveau, Unterteil der ehemaligen Tenne): Garage,Technik, Gewölbekeller

    - EG 3.5 Zi Wohnung

    - OG 2.5 Zi Wohnung

    Der Wohnraum der EG-Wohnung ist der mittlere und obere Teil der ehemaligen Tenne d.h. er geht bis unter das Dach. Auf halber Höhe gibt es in der Mitte einen Zwischenboden (Gallerie). Der Zwischenboden nimmt etwa einen Drittel der Raumlänge ein, d.h. an den beiden Seiten sieht man vom Wohnraum nach oben ins Dach.

    Von der Gallerie kann man durch eine Verbindungstüre in die OG-Wohnung.

    Der Gedanke dahinter ist, dass man die beiden Wohnungen verbinden kann, wenn nur 1 Partei im ganzen Haus wohnt. Vorläufig, während ich in der EG-Wohnung wohne, wird die OG-Wohnung aber vermietet.

    Die Öffnung für diese Verbindungstüre ist bereits gemauert (wird von den Handwerkern benutzt, statt aussen rumzugehen) und muss dann (Bauabnahme...) "irgendwie" geschlossen werden:

    - durch eine Verbindungstüre, mit Schloss und Riegel (oder 2 Schlösser?) haben beide Wohnparteien die Möglichkeit, den Zugang zu blockieren

    - indem die Öffnung geschlossen (zugemauert?) und abgedeckt wird

    Und jetzt endlich meine Fragen:

    Weiss jemand, welche Vorschriften für so eine Verbindung zwischen 2 Wohnungen bestehen?

    Hat jemand etwas vergleichbares gemacht / kennt vielleicht noch andere Möglichkeiten, die beiden Wohnungen bei Bedarf zu verbinden und sonst "sauber" zu trennen?

    Vielen Dank und herzlicher Gruss

    Johanna

  2. Nice-Nofret719 Beiträge25. August 2010
    Wie wäre es den Durchgang mit Trockenbau zu verschliessen. Entweder beidseitig oder auf der anderen Seite die Türe drin lassen.

  3. jog3 Beiträge25. August 2010
    Wie wäre es den Durchgang mit Trockenbau zu verschliessen. Entweder beidseitig oder auf der anderen Seite die Türe drin lassen.
    Hallo Nice-Nofret

    Trockenbau wäre wahrscheinlich die praktischste und günstigste Variante, aber die Frage stellt sich, ob man es so machen DARF. Es handelt sich ja um eine Türe ZWISCHEN 2 Wohnungen und möglicherweise gibt es für so eine Türe oder eine Abdeckung spezielle Vorschriften der Feuerpolizei.

  4. Gelöschtes Mitglied 763326. August 2010
    Feuerpolizeitechnisch sehe ich da kein Problem, weil dann ja die Vorschriften auch gelten müsste, wenn Du beide Wohnungen selber benutzen würdest und in diesem Fall würdest du wahrscheinlich keine Türe rein machen.