Wir haben von unserem GU einen Entwurf des Werkvertrags erhalten.
Dort drin gibt es eine Klausel, welche besagt, dass der GU dafür sorgt, dass kein Handwerkpfandrecht eingetragen wird.
Meines Erachtens nützt uns diese Klausel im 'Katastrophenfall' nichts.
Diese Klausel hilft im Falle eines Konkurses des GU genau gar nichts.
Ach ja, der angedachte Zahlungplan sieht so aus:
- 5% bei Abgabe Baugesuch
- 15% bei Baubeginn
- 25% bei Beton Kellerdecke
- 25% bei Aufrichten Dachstuhl
- 25% bei Fertigstellung der Unterlagsböden
- 5% bei Bezugbereitschaft Gebäude
Was hält ihr davon?
Nichts. Denn hier bezahlst Du immer voraus. Der GU bezahlt die Handwerker aber erst nach getaner Arbeit (mit Ausnahme vielleicht von einer kleineren Anzahlung). D.h. wenn der GU zwischen Fertigstellung der Unterlagsböden und Bezugsbereitschaft Gebäude schlapp macht, dann hat er die Handwerker für den Innenausbau bestimmt noch nicht bezahlt. Der Innenausbau ist ~1/3 der Kosten, Du hast dem GU aber bereits 95% überwiesen ... wahrscheinlich ist es aber noch viel schlimmer, denn in der Endphase einer Firma bleiben die Rechnungen länger und länger liegen, d.h. Dein Rohausbau wird auch noch nicht ganz bezahlt sein.
Was meint denn Deine Bank zu diesem Zahlungsplan? Wollen die keine Sicherheiten vom GU?
wie Hennessy schon geschrieben hat.. Du ja schon selbst erkannt hast.. das ist nix mit dem Zahlungsplan!
Das wäre ohne jegliche Sicherheit für Dich, in jeder Phase ÜBERZAHLT!
Also so auf keinen Fall unterschreiben... wenn er den Punkt 1 erfüllen würde, sähe es ggf. anderst aus. Aber das musst Du ihm dann erst einmal abringen.. denn wer solche einseitigen Verträge macht, hat meist kein Interesse daran, eine faire Bedingung zu schaffen.. aber Du kannst es ja versuchen!
grundsätzlich gilt immer: zuerst leistung erbringen, dann bezahlen.
also immer nach einem bauschritt die leistung bezahlen.
unser gu wollte nur eine anzahlung von 20% und den rest erst bei eigentumsübertrag. das finde ich fair. ich hätte aber auch noch 2-3 teilzahlungen nach baufortschritt (nicht nach datum) zugestimmt.
Die Hausbank meiner GU hat meiner Hausbank schriftlich bestätigt, dass allfällige Bauhandwerkerpfandrechte resp. Forderungen bezahlt resp. übernommen werden.
Zusätzlich habe ich noch einen Garantieschein für die Garantiezeit, d.h., wenn allfällige Mängel nicht behoben werden, kann ich auf diese Versicherung zurück greifen.