Hallo zusammen
Hab leider keinen passenden Thread gefunden, darum stell ich meine Frage hier bei einem neu erstellten Thread...wenn falsch, bitte verschieben.
Unser GU/Architekt hat uns, nachdem wir sozusagen fertig gebaut haben, eine Auflistung der Mehrkosten gesendet. Im Werkvetrag steht bei uns klar dass Mehrkosten nur genehmigt werden, wenn beide Parteien ein unterzeichnetes Schreiben haben.
Irgendwie ist unser GU ein "Riesenschlitzohr" und auch sehr gut was es um das Thema rechtliche Sachen geht. Gibt es irgend eine Klausel bei der er "durchschlüpfen" kann?
Wir haben das schlechte Gefühl dass ihm die Kosten einfach zu hoch wurden und er jetzt somit probiert das Loch zu stopfen.
Danke für die Infos udn Antworten.
Mit was für Mehrkosten kommt Euer GU denn?
Bei unserem Vertrag war das ebenfalls so formuliert, dass die Mehrkosten gegenseitig abgezeichnet werden müssen. Aber als wir hat teurere Platten aussuchten, als die im Vertrag festgehalten waren, gab es eine Bestellung und fertig. Diese Bestellung haben wir beim Plattenlieferanten unterschrieben und für mich war klar, dass ich jetzt Mehrkosten produziert habe.
Also es sind z.B.:
- Abrieb in Garage (Gipser hat es uns eigentlich egschenkt)
- Plattenbelag Treppe UG (war nie ein Thema dass das nicht dabei war)
- Treppengeländer (braucht es eigentlich nicht bei privaten Wohnäusern --> Aussage GU!!!)
- Acrylfugen Plattenleger (weil der Gipser nicht einen sauberen Abschluss bei den Sockeln gemacht hat)
- Badezimmer (keine Ahnung was, waren da absolut im Budget, sogar noch etwas drunter)
- Geländer bei Terrasse (hatten nie eine Bemusterung --> Budget glaub ich 300.-/Laufmeter)
- etc.
Was mich am meisten ärgert, ist dass wir immer dran waren das Budget einzuhalten und er dies auch wusste. Bei einigen Sachen wie Fenster, Küche, Garagentor kam er immer schön mit einem Mehrkostenauftrag den wir dann auch unterzeichneten, aber dann war's auch vorbei. Kann ich ihn denn nicht auf die Klausel im Werkvertrag hinweisen?
Danke
natürlich - wenn ihr diese Mehraufwände weder verursacht (und noch wichtiger) nicht abgesegnet habt, müsst ihr gar nichts bezahlen. Wenn das sogar so im Vertrag steht, umso besser für dich!
Kommt mir wie das letzte mal beim Reifenwechsel in der Garage. Reifen gewechselt und den abgemachten Betrag bezahlt, und dann kam er noch mit Oelwechsel und Scheinenwischwasser das er angeblich gewechselt bzw. aufgefüllt hat.
Das war nicht im Auftrag, er hat mich vorher nicht informiert und es war sogar nicht nötig, da ich 2 Wochen vorher den Wagen im Service gehabt habe. Also: Kein Auftrag, kein Geld!
Die Mehrkosten sind nicht unbegründet, nur akzeptierst Du die Gründe nicht. Das ist nicht das Gleiche.
Ein Schlitzohr ist der andere erst, wenn er Dich nachgewiesenermassen zu bescheissen versucht hat.
Aber verlang erstmal eine detaillierte Begründung aller Nachträge, verweise auf die Klausel im Werkvertrag und lies dann auch, was er schreibt. "Badezimmer, keine Ahnung was" ist nicht hilfreich.
Generell gilt, was nicht im Baubeschrieb enthalten ist, der Vertragsbestandteil ist, wird nicht ausgeführt bzw. ist nicht inbegriffen. Deshalb sollte man GU-Verträge vor Vertragsunterzeichnung prüfen lassen; wichtig ist vor allem, was nicht drin steht.
Gewisse Dinge, wie die Acrylfugen, scheinen mir keine Diskussion wert. Das sollen die beiden Handwerker unter sich ausmachen. Der Trick (A behauptet B muss, B behauptet A muss, also zahlts der Bauherr extra) wird von jedem Bauführer durchschaut - aber den hast Du ja nicht.
Treppengeländer: Wurde das auf deinen Wunsch eingebaut, oder war das plötzlich da?
Terrassengeländer: Nutzflächen mit Absturzmöglichkeit, aber ohne Absturzsicherung sind unzulässig, also kann er nicht kommen, es sei nichts vorgesehen gewesen. Ist die Terrasse ebenerdig, kann man davon ausgehen, es sei kein Geländer nötig. Wurde es trotzdem ohne Zusatzauftrag montiert, hättest Du es als 'nicht bestellt, nehmt es bitte wieder mit' anmahnen müssen. Du selbst zum Zeitpunkt der Montage, weil es ja keinen von Dir bezahlten Bauführer gibt. Kannst Du aber immer noch machen, wenn Du es nicht extra bezahlen willst und er es nicht als inbegriffene Leistung akzeptiert.
Du hast eine Ansicht der Sache, was dazugehört und was extra ist, er eine andere.
Setzt Euch also zusammen und einigt Euch, oder lass ihn klagen, was meistens auf einen Vergleich herauskommt und jeder bleibt auf seinen Anwaltskosten sitzen. (So ab einem Stundensatz von 250.- aufwärts interessiert sich ein Anwalt dafür, alle Rechnungen und Protokolle wirklich auseinanderzunehmen.) Ausserdem hast du da erstmal die schlechteren Karten, weil Du Baulaie bist. Unterm Strich kommt dann wenig mehr als ein unerfreulicher Abschluss der Sache heraus. Ist der Streitwert gering, zahle (er hat sein Geld und ich meine Ruhe) und mach es beim nächsten Bau besser.
Vielen Dank für die Infos...werde mich mal mit dem HEV in Verbindung setzten ,für irgendwas bin ich ja Mitglied da. Halte euch auf dem Laufenden.
Also es sind z.B.:
- Abrieb in Garage (Gipser hat es uns eigentlich egschenkt)
- Plattenbelag Treppe UG (war nie ein Thema dass das nicht dabei war)
- Treppengeländer (braucht es eigentlich nicht bei privaten Wohnäusern --> Aussage GU!!!)
- Acrylfugen Plattenleger (weil der Gipser nicht einen sauberen Abschluss bei den Sockeln gemacht hat)
- Badezimmer (keine Ahnung was, waren da absolut im Budget, sogar noch etwas drunter)
- Geländer bei Terrasse (hatten nie eine Bemusterung --> Budget glaub ich 300.-/Laufmeter)
- Abrieb Garage: Dann hat er es wohl Dir geschenkt und dem GU verrechnet...
- Plattenbelag Treppe-UG: muss im Baubeschrieb in irgend einer Form aufgeführt sein. z.B. "alle Treppen gefliest" o.ä. wenn alle Bodenbeläge im Baubeschrieb aufgeführt sind und das UG nicht, dann ist es auch nicht enthalten.
- Treppengeländer: Soweit ich weis gibt es hier Vorschriften ab welcher (fall)höhe eines vorgeschrieben ist. Sonst gehört es in die Kategorie "unbestellte Ware" wie Kurt Wagner beschreibt
- Badezimmer/Fugen/Terrassengeländer: Hier scheint es sich eher um ungerechtfertigte kosten zu handeln da du ja explizit deine Auswahl getroffen hast resp. beim Terrassengeländer eben noch nichts ausgesucht hast (unbestellt....)
Hallo Silversnake
Ansonsten haben wir in St. Gallen auch eine unentgeltliche Rechtsauskunft. Da wird dir gesagt, was du für Möglichkeiten hast und ob sich ein Rechtsstreit lohnt.
Bei uns im Kanton wird bei bestrittenen Forderungen erst mal der Vermittler <bemüht> vor dem Gang zum Rechtsanwalt. Die Vermittlerkosten sind ungleich niedriger als Anwaltskosten.
Grüsse küchenmaus
Hallo Küchenmaus
Habe bereits alle Unterlagen bei mir...werde Heute bei der unentgeldlichen Rechtsauskunft vorbeischauen.
HEV ist auch schon informiert.
Danke euch aleln für die Hilfe.