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Überdach von Carport und Garage als Balkon nutzen

5Antworten7’037Aufrufevon Giuliano · 9. September 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Giuliano48 Beiträge9. September 2010
    Nochmals eine eher allgemeine Frage, wir sind im Vorprojekt und kommen immer wieder auf neue Ideen... Würden wir im Schlafzimmer eine Balkontüre einplanen, dann könnte man das Dach der Garage, Carport, Veloabstellraum und Geräteraum. Also eine recht grosse Fläche. Wäre doch blöd, würde man nicht versuchen diese irgenwie sinnvoll zu nutzen. Muss man diesen Boden ganz anders bauen, wenn man ihn so nutzen will, sodass nicht nur Kosten für die Türe, Platten und Geländer anfallen?

  2. jomazi1’373 Beiträge10. September 2010 · bearbeitet
    Hallo Giuliano,

    Gute Idee, und auch ganz einfach umzusetzen. Diese Konstruktion muss dann auch nicht anders werden, je nach Bauart des Carports einfach ein bischen tragfähiger. Die Bälken werden also ein bischen dicker und näher aneinander gerückt.

    Natürlich solltet ihr euch schon Gedanken machen, wie ihr den Boden dann auch decken wollt. Ob nur Kies, oder Gartenplatten macht da einen riesen Unterschied.

    Mehrkosten auf Grund der höheren Tragfähigkeit, wird sich im Rahmen halten. Aber natürlich zieht das ein Rattenschwanz mit sich. Ich denke da an eine grössere Türe, Geländer um die Terrase, Bodenbelag, Beleuchtung, Treppe runter zum Garten... /emoticons/default_rolleyes.gif

    liebs Grüessli, jomazi

  3. Pfälzer9’908 Beiträge10. September 2010
    Wäre doch blöd, würde man nicht versuchen diese irgenwie sinnvoll zu nutzen.
    Was wäre...oder ergäbe denn eine "sinnvolle" Nutzung einer solch grossen Fläche, aus dem Schlafzimmer heraus, welche in Relation zu den Mehrkosten stünde?

  4. Giuliano48 Beiträge10. September 2010
    Solche Flächen ermöglichen doch eine vielfältige Nutzung (Balkon, grosses Schachbrett, Holywood-Schaukel, etc.) es müssen ja nicht teuere Platten her. Aber klar, ich muss die Kostenschätzung abwarten, evtl. nächste Woche.

  5. Walter600 Beiträge10. September 2010
    Ja nach Baureglement darf der Balkon nur 1/3 der Fassadenlänge betragen. Ansonsten gilt das Balkongeländer als äusserster Gebäude-Punkt. Somit müsste der Grenzabstand ab Balkon und nicht ab Fassade gemessen werden.

    War bei uns so.

    Gruss Walter

  6. swsg17 Beiträge15. September 2010
    Ein gutes Konzept mit einem Systemraster. Es können Autounterstand, Gerätehaus, etc. mit dem gleichen Grundaufbau realisiert werden. Verschiedene Dachvarianten beim Autounterstand sind durchaus möglich.