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Toleranz bei Gefälle

0Antworten2’671Aufrufevon Maya · 23. Juli 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Maya141 Beiträge23. Juli 2008 · bearbeitet
    Hallo,

    wir haben bei unserem (gefliesten) Balkon zum Abfluss des Wassers zwei Vierfachgefälle ausbilden lassen. Dies war relativ kostenintensiv, da nicht nur das Gefälle ausgebildet werden musste, Rohre eingelegt werden mussten, sondern auch der Plattenleger Mehrarbeit zu verrechnen hatte. Gemäss Plan sollte das Gefälle 1% betragen, was ja für den Abfluss des Wasser im Allgemeinen ausreicht. Nun ist es jedoch so, dass sich bei einem der Vierfachgefälle bei einer Diagonalen bei Regen eine Pfütze bildet, das Wasser also nicht abfliesst. D.h. das Gefälle ist nicht gemäss Plan ausgebildet worden. Wie ist die Toleranz, die bei solchen Arbeiten eingehalten werden muss? Genügt die Tatsache, dass das Wasser nicht abfliesst für die Demonstration nicht sachgerecht ausgeführter Arbeit? Oder muss man mit einer "Trefeferquote" von 1 : 7 leben (2 mal Vierfachgefälle, d.h. 7 Abläufe funktionieren, einer nicht)?