Liebe Forumsmitglieder,
Heute stürmt es in der Schweiz ja ziemlich heftig. In der Gegend um Basel wurden heute morgen Sturmböen gemeldet.
Da bei uns zur Zeit die Kellerwände betoniert werden, habe ich gefragt, ob die Sturmwinde wohl die Schalungen, welche zum Betonieren der Wände verwendet werden, ein wenig "schief" drücken könnten (mit der Folge, dass wir dann im Keller schiefe Wände hätten...../emoticons/default_sad.png
Klar fragen wir auch beim Baumeister nach, aber Eure fachkundigen Meinungen würden mich schon interessieren!
Gruss
mischa
Hallo Mischa
Da springt die in den meisten Kantonen obligatorische Bauwesenversicherung ein, die für solche Elementarschäden aufkommt.
Beste Grüsse
Bei Werkverträgen haftet der Unternehmer bis zur Übergabe.
OR 376/1
"Geht das Werk vor seiner Übergabe durch Zufall zugrunde, so kann der Unternehmer weder Lohn für seine Arbeit noch Vergütung seiner Auslagen verlangen, ausser wenn der Besteller sich mit der Annahme im Verzug befindet"
Um zu verhindern, dass wegen Elementarschäden oder teuren Unfällen, für welche der Unternehmer haftet, dieser zahlungsunfähig wird, wird für die Vergabe des Auftrages oft ein Versicherungsnachweis für solche Schäden verlangt.