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Sturmschäden an Rohbauten?

2Antworten1’308Aufrufevon mischa01 · 10. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. mischa01182 Beiträge10. Februar 2009
    Liebe Forumsmitglieder,

    Heute stürmt es in der Schweiz ja ziemlich heftig. In der Gegend um Basel wurden heute morgen Sturmböen gemeldet.

    Da bei uns zur Zeit die Kellerwände betoniert werden, habe ich gefragt, ob die Sturmwinde wohl die Schalungen, welche zum Betonieren der Wände verwendet werden, ein wenig "schief" drücken könnten (mit der Folge, dass wir dann im Keller schiefe Wände hätten...../emoticons/default_sad.png

    Klar fragen wir auch beim Baumeister nach, aber Eure fachkundigen Meinungen würden mich schon interessieren!

    Gruss

    mischa

  2. Bauratgeber193 Beiträge10. Februar 2009
    Hallo Mischa

    Da springt die in den meisten Kantonen obligatorische Bauwesenversicherung ein, die für solche Elementarschäden aufkommt.

    Beste Grüsse

  3. emil172’299 Beiträge16. Februar 2009
    Bei Werkverträgen haftet der Unternehmer bis zur Übergabe.

    OR 376/1

    "Geht das Werk vor seiner Übergabe durch Zufall zugrunde, so kann der Unternehmer weder Lohn für seine Arbeit noch Vergütung seiner Auslagen verlangen, ausser wenn der Besteller sich mit der Annahme im Verzug befindet"

    Um zu verhindern, dass wegen Elementarschäden oder teuren Unfällen, für welche der Unternehmer haftet, dieser zahlungsunfähig wird, wird für die Vergabe des Auftrages oft ein Versicherungsnachweis für solche Schäden verlangt.