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Strafrechtliche Konsequenzen für GU bei Bauhandwerkerpfandrecht ?

9Antworten5’310Aufrufevon gritli · 17. Dezember 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. gritli6 Beiträge17. Dezember 2009
    Frage: Kann mir jemand mitteilen ob es strafrechtliche Folgen haben kann wenn der Generalunternehmer die Handwerkerrechnungen nicht bezahlt und deshalb der Bauherr ein Bauhandwerkerpfandrecht auf die Liegenschaft bekommt ? Oder anders....kann man einen Generalunternehmer irgendwie belangen (strafrechtlich) wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es ist doch betrügerisch und vorsätzlich wenn ein GU das Geld nicht an die Handwerker weiterleitet !?

  2. Arcuos2’160 Beiträge17. Dezember 2009
    ...Es ist doch betrügerisch und vorsätzlich wenn ein GU das Geld nicht an die Handwerker weiterleitet !?
    Hallo Gritli,
    schön, wenn das so einfach wäre... noch besser, wenn so einer auch privat haften müsste.../emoticons/default_rolleyes.gif

    Leider ist dem nicht so! Er geht ja keine Verpflichtung fürs "Weiterleiten" des Geldes ein, sondern er bezahlt seine Rechnungen einfach nicht.

    Solange Du ihm nicht den vorsätzlichen Betrug nachweisen kannst (und das wird für Aussenstehende & Betroffene schwierig), hast Du kaum eine Chance - leider.../emoticons/default_sad.png

    Grüssle

    Arcuos

  3. Sternli71161 Beiträge17. Dezember 2009 · bearbeitet
    Hallo Gritli

    Leider kann man da nichts machen. Wichtig zu wissen ist einfach, dass der Handwerker nur 90 Tage nach Beendigung der Arbeiten Zeit hat, dass Bauhanwerkerpandrecht einzugeben.

    Meistens ist diese Frist bei Bezug bei 99% der Handwerker abgelaufen.

    Wir Bauen auch mit einem GU und die Eigentumsübertragung ist erst kurz vor Bezug. Das heisst, uns kanns nur noch mit den Abschlussarbeiten treffen.

    Lg Sternli71

  4. gritli6 Beiträge22. Dezember 2009
    Vielen Dank für das Feedback!

  5. Bauexperte271 Beiträge22. Dezember 2009
    Hallo

    Je nach Vergehen lohnt es sich schon, dass eine Strafanzeige beim zuständigen Untersuchungsrichteramt eingereicht wird. Wenn ein GU die vom Besteller erhaltenen Gelder andersweitig, als für den bestimmten Bau verwendet und den Unternehmer nicht bezahlt, so handelt er strafrechtlich relevant. Eine Strafanzeige muss eben richtig in der Form und Inhalt abgefasst sein.

    Leider ist eben das Controlling noch nicht Normalität, d.h. eine Person welche vom Bauherr eingesetzt wird, prüft zuerst dei Werkverträge, dann das Kundenkonte von der Bank, prüft was bezahlt ist usw. Ein GU der nichts zu verbergen hat, ist mit einem solchen Controlling einverstanden. Wichtig ist, dass die eingesetzte Person über die Beträge Stillschweigen wahrt, einfach kontrollieren...!

    Inzwischen gibt es aber auch GU's, welche von sich aus Fachpersonen dazu ihren Kunden vorschlagen, das finde ich ist ein sehr guter Ansatz. Wer also mit einem GU bauen will, der soll schon vor Vertragsunterzeichnung dieses Thema unbedingt ansprechen.

    Gruss

    Bauexperte

  6. Ampel9866 Beiträge22. Dezember 2009
    Hallo Gritli

    Ich teile die Auffassung von Bauexperte. So klar ist das in Deinem Fall nicht, ob nicht doch strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein könnten. Jedenfalls dürfte es für den GU unangenehm werden, nur schon in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, selbst wenn es am Schluss mangels Strafbarkeit eingestellt wird; besonders, wenn sich dann solche Anzeigen häufen sollten. Ohne anwaltlichen Beistand ist es aber bei solchen "Delikten" nicht ganz einfach, Untersuchungsrichter zum Handeln zu bewegen. Ein Tipp: lass Dich bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft mal beraten, bei Dir: Olten, (Gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 30.- ist ein Gutschein für eine Konsultation bei einem Anwalt des Solothurnischen Anwaltsverbandes erhältlich: Olten, Ringstrasse 15, 4603 Olten, Tel. 062 212 91 28

    Beste Grüsse und viel Erfolg

    Christian

  7. Arcuos2’160 Beiträge23. Dezember 2009 · bearbeitet
    Hallo

    Je nach Vergehen lohnt es sich schon, dass eine Strafanzeige beim zuständigen Untersuchungsrichteramt eingereicht wird. Wenn ein GU die vom Besteller erhaltenen Gelder andersweitig, als für den bestimmten Bau verwendet und den Unternehmer nicht bezahlt, so handelt er strafrechtlich relevant. Eine Strafanzeige muss eben richtig in der Form und Inhalt abgefasst sein....
    Hallo Bauexperte,
    ein wichtiger Punkt wird in dieser Diskussion aber nicht genannt. GU-Verträge beinhalten i.d.R. nicht, die ausschliessliche Verwendung der Zahlungen für den jeweiligen Bau! Der GU handelt somit auch nicht strafrechtlich relevant... naja jedenfalls nicht angreifbar.../emoticons/default_wink.png

    Daher wird es schwierig ihm eine "Veruntreuung" nachzuweisen, wenn er einfach die Handwerkerrechnungen nicht bezahlt - weil er das Geld ja nicht treuhänderisch verwaltet... es sei denn man hat ein spez. Konto vereinbart und diese Tätigkeit (des "Geldverwaltens") in den Vertrag mit aufgenommen.

    Grüssle

    Arcuos

  8. aristocat610 Beiträge23. Dezember 2009
    Rechtlich gesehen hast du nur geringe Chanchen, etwas zu erreichen. Vermutlich das Einzige, was ev. helfen könnte, ist massiven Druck auszuüben (auf GU, auf die Bank), am Besten mit einem guten Anwalt.

  9. gritli6 Beiträge25. Dezember 2009
    Vielen Dank für die Anregungen undTipps! Eigentlich habe ich 2 Dinge auf dem Herzen:

    1. Dieses Bauhandwerkerpfandrecht sollten Handwerker eigentlich gar nicht eintragen dürfen. Wieso sollten diese solche Privilegien haben....diese müssten doch beim GU ihre Gelder eintreiben müssen wie andere auch !! Dies müsste man per Gesetz ändern !!!!!!!

    2. Diese schwarzen GU-Schafe sollten beim Namen genennt resp. auf einer Liste publik gemacht werden. Aber wie frage ich mich ....?!

    Hat jemand eine Idee !??

  10. emil172’299 Beiträge25. Dezember 2009
    Rechtlich gesehen hast Du einen Vertrag mit dem GU, Lieferung von 1 Stück Haus gegen 1 Summe Geld. Was der GU mit dem Geld macht, geht dich gar nichts an, es sei denn, es seien explizit diesbezügliche Bestimmungen im Vertrag enthalten.

    Der Misstand ist das Bauhandwerkerpfandrecht, da Leute dein Haus (oder Deine Bauruine) pfänden können, mit denen Du gar kein Vertragsverhältnis hast. D.h. der Bauherr trägt das unternehmerische Risiko des GU mit, ohne am Profit teilzuhaben.