Hallo solid
Technisch ist immer und fast alles machbar.... aber... in dem Falle solltest Du vorgängig bitte prüfen, falls noch nicht geschehen, ob der Vertrag mit dem Versorger (Fernwärme) dies überhaupt zulässt?
In der Regel sind die Verträge so gestaltet, dass alleinig die Energie aus dem Fernwärmenetz bezogen werden darf....also muss... Irgendwo muss ich ja die Investition in das Versorgungsnetz wieder als Gewinn auszahlen....
Auch wenn der Treadersteller wohl nicht mehr mitliest, möchte ich hier noch eine Frage in den Raum stellen:
Kann ein Fernwärelieferant rechtlich abgesichert wirklich eine "Zusatzheizung" verbieten?
Wenn die Wärme nicht ganzjährig zur verfügung steht, und die Vorlauftemperaturen im Winter nicht mal hinreichen, um Warmwasser zu produzieren, halte ich das für bedenklich.
Bei uns ist es z.B. so, dass die Gemeinde auch die Fernwärme liefert. Ich bevorzuge hier jedoch den Begriff Heizzentrale, denn im Mai wird abgestellt und erst mitte September wieder Wärme geliefert. Komischerweise wird der mit Holzhackschnitzeln betriebende Kessel auch im Sommer für 3 Mehrfamilienhäuser angefeuert, um dort warmes Wasser bereitstellen zu können. Andere Gebiete hängen an einem Unterverteiler dran, wo die Vorlauftemperatur auch im Winter noch runtergeregelt wird. Laut Reglement sollen bei -10° Aussentemperatur 80° im Vorlauf geliefert werden. Selbst im Letzten Winter habe ich nie über 60° erhalten! Da ich Fussbodenheizung und einen Chemineeofen (der genehmigt ist) habe, ich nicht frieren müssen. Aber selbst in der Heizperiode warmes Wasser über Strom erzeugen zu müssen, kann es ja wohl auch nicht sein!
Wenn jetzt zwischen Mitte Mai und Mitte September eine Käteperiode eintritt, sitzen die Anwohner ohne Chenineeofen und wohlmöglich noch mit Radiatorenheizung im Kalten?! Kann das rechtlich wirklich so durchgezogen werden??
Ich verstehe schon, dass der Betreiber eines Fernwärmenetzes Geld verdienen will und muss. Aber ich will in den eigenen 4 Wänden auch heizen können, wenn mir kalt ist.
Ich halte Fernwärenetze im ländlichen Raum ohnehin für suboptimal. Die Verteilungsverluste sind dabei viel zu gross. In stätischen Gebieten sieht das natürlich anders aus. Da versorge ich nicht alle 50 m ein einfamilienhaus sondern Wohnblöcke mit entsprechendem Bedarf. Aber das soll hier ja nicht das Thema sein ;-)
Nochmals die Frage in Kurzform: Darf mir ein Betreiber einer Heizzentrale wirklich eine Zusatzheizung verbieten, wenn nicht ständig hinreichende Energie zur Verfügung steht??
En Gruess
Christoph