SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Sitzplatzüberdachung - Anschlussgebühren?

5Antworten1’478Aufrufevon Frown · 24. November 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Frown3 Beiträge24. November 2013
    Hallo zusammen,

    wir haben dieses Jahr unseren Sitzplatz überdachen lassen. Mit der Baubewilligung kamen auch zwei Rechnungen für Wasseranschluss und Kanalisationsanschluss. Beide haben das Wort "Provisorisch" vermerkt. Nun ist es so, dass die Überdachung weder einen Wasseranschluss hat, noch einen Kanalisationsanschluss (das Regenwasser wird unter dem Rasen dissipiert). Meine Frage ist: kann ich diese Beträge zurückverlangen?

    Danke und Gruss, Gabriel.

  2. lofthome.ch24. November 2013 · bearbeitet
    Hallo Gabriel,

    Die Rechnungen haben wohl ihre Richtigkeit. Mit der Überdachtung steigt der Wert der Liegenschaft aufgrund von baulichen Massnahmen (d.h. nicht alleine deswegen, weil der Markt gerade so spielt).

    In diesem Fall sind die Gemeinden in alle Regel berechtigt, die Anschlussgebühren im Rahmen der Kosten diesere baulichen Massnahme zu erhöhen, auch wenn mit dem Projekt kein einziger Wasserhahn mehr installiert wird. Vereinfacht geht man davon aus, dass grössere oder luxuriöser ausgestattete Liegenschaften mehr zu Unterhalt und Investitione in Kanalisationen beitragen sollen, als die kleinen und einfacheren Häuser. Man könnte auch sagen: der Staat holt sich das Geld eben dort, wo er vermutet, dass es auch vorhanden sei.

    Provisorisch sind die Rechnungen betitelt, weil die definitive Abrechnung nach Baukosten vorgenommen wird. Sobald die Gemeinde Einsicht in die Baukosten des Projektes nehmen wird, wird sie auch eine definitive Rechnung ausstellen.

    MfG, M. S.

  3. Pfälzer9’908 Beiträge24. November 2013
    Hallo Gabriel

    Das kannst Du letztlich nur mit der Gemeinde klären.... oder schaue in deren Satzugen nach..

    Viele Gemeinden machen die Beiträge an den überbauten Flächen / Bruttogeschossflächen "fest".. die durch die geplante Terrassenüberdachung nun "erhöht" wird... was folglich Auswirkungen auf die Beiträge hat.

    Sprich mit der Gemeinde, falls das vorher nicht ganz ersichtlich war, über eine mögliche Reduktion, wenn Du nachweislich das Regenwasser auf dem Grundstück versickern lässt.

  4. Frown3 Beiträge24. November 2013
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten. Ich werde auf jeden Fall mit der Gemeinde reden - ich wollte halt nicht komplett blauäugig in dieses Gespräch gehen.

    L.G., Gabriel.

  5. Zeitgeist7 Beiträge25. November 2013
    Muss man die Rechnung denn auch Provisorisch bezahlen, wenn das noch nicht fertig ist?

  6. Frown3 Beiträge25. November 2013
    Ja, die Rechnungen kommen zusammen mit der Baubewilligung - also noch vor Baubeginn.