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SIA 116 oder 118

9Antworten7’745Aufrufevon resi · 27. November 2008letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. resi32 Beiträge27. November 2008
    In GU-Verträgen habe ich SIA 116 in anderen SIA 118 gesehen.

    Was ist der Unterschied?

  2. banjo107193 Beiträge27. November 2008
    Guten Tag und herzlich Willkommen im Forum,

    ich denke jedoch, das Du aufgrund Deiner Postingform keine Antwort erhalten wirst....

    Viele Grüsse Banjo

  3. mischa01182 Beiträge27. November 2008
    Sali Resi,

    Es handelt sich bei beiden Normen um Regelwerke des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), welches ein privatrechtlicher Verein ist.

    Obwohl diesem Regelwerk kein Gesetzescharakter zukommt, können die Parteien eines Bauprojekts (Unternehmer und Besteller) die Geltung dieser Normen vereinbaren, soweit die Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts dispositiver (also: nicht zwingender) Natur sind.

    Der Regelungsgegenstand der beiden genannten Regelwerke ist unterschiedlich: SIA 116 ist ein eher altes Regelwerk aus dem Jahr 1952, welches 2003 durch die Norm SIA 416 ersetzt wurde. SIA 416 / 116 regelt die Berechnung von Flächen und Volumen von Gebäuden. Dagegen ist das Regelwerk von SIA 118 viel breiter, indem es die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten setzt. SIA 118 regelt gewisse Fragen, welche in den anwendbaren Bestimmungen des OR nur relativ summarisch beleuchtet werden, in viel grösserer Detailierung, z.B. den Vorgang der Abnahme oder aber die Mängelhaftung.

    Hoffe, das hilft.

    Gruss,

    mischa01

  4. Bauexperte271 Beiträge27. November 2008
    SIA-Norm 118, Ziff. 33, Abs. 2 muss besonders beachtet werden. Dies ist eine Vollmachtsregelung und sollte zwingend in jedem Vertrag abgeändert werden, denn es geht um den Schutz der schwachen und unerfahrenen Vertragspartei. Ansonsten ist diese Norm in Ordnung und regelt wie mischa01 schreibt, sehr Vieles.

    Gruss

    Bauexperte

  5. resi32 Beiträge27. November 2008
    Vielen Dank Mischa01 + Bauexperte.

    Hat mir sehr geholfen. Habe in einer Anlagekostenberechnung den Verweis auf SIA 116 gefunden, betraf aber offensichtlich nur den umbauten Raum.

    In den Bauverträgen habe ich allerdings keinen konkreten Verweis auf SIA 118 gefunden. Bei der Garantie wird aber die 2-jährige Garantie, bzw. die weitere 3 Jahre dauernde Garantie für versteckte Mängel erwähnt. Das fehlen der SIA 118 erstaunt mich zwar (einer der grösseren GU der Schweiz), sollte es mich aber beunruhigen?

    Gruss Resi

  6. Bauexperte271 Beiträge27. November 2008
    Hallo Resi

    Prüfe den Vertrag ganz genau, sicher steht irgendwo..."es gelten die allgemeinen Bestimmungen nach SIA-Norm 118..." oder "... es gelten die SIA-Normen...". Dann also gerade wegen der leidigen Vollmachtsregelung eine Korrektur verlangen.

    Gruss

    Bauexperte

  7. wellingtonia2’316 Beiträge31. Januar 2009
    Guten Tag und herzlich Willkommen im Forum,

    ich denke jedoch, das Du aufgrund Deiner Postingform keine Antwort erhalten wirst....

    Viele Grüsse Banjo
    Hallo banjo

    Es gab 3 qualifizierte Antworten !!

    Ein paar vorschnelle Worte "ausgestrahlt" - zu welchem Zweck ?

    Wellingtonia

  8. nasche3’484 Beiträge22. Oktober 2009
    Ihr kennt unser Problem, betreffend Türen und hab nun den Werkvertrag hervorgeholt.

    Bei uns steht SIA 116...

    Unsere GU stützt sich voll auf die SIA.

    Was bedeutet das eigentlich für uns, jetzt gerade mit den Türen?

    Laut GU, haben wir nach SIA keine Neue Türe zu Gute, auch wenn die von Anfang an,nicht dieser Norm entsprach.

    Laut SIA ,hat der Schreiner das recht den Schaden soweit auszubessern,dass die zu erwartende Funktion gewährleistet sei.

    Leider wurden ja die Nacharbeiten eher verschlechtert, also die Funktionsweise nicht erfüllt.

    Ich finde im Net nicht allzuviel, was das SIA 116, betreffen Mängelbehebung bedeutet, dh was für Anrechte wir hätten.

  9. Pfälzer9’908 Beiträge22. Oktober 2009
    Hallo Nasche,

    die SIA 116 nützt Dir nichts. Wie oben ja schon auch mehrfach erwähnt, regelt sie die Berechnung von "Flächen und Umbautem Raum".... Du brauchst dann wohl die SIA 118.

  10. nasche3’484 Beiträge23. Oktober 2009
    Ja sehe gerade, die Raummasse sind nach SIA 116 und die Garantie nach SIA 118.

    Eigenleistung sogar SIA 102 BEZ 103.