Es handelt sich bei beiden Normen um Regelwerke des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), welches ein privatrechtlicher Verein ist.
Obwohl diesem Regelwerk kein Gesetzescharakter zukommt, können die Parteien eines Bauprojekts (Unternehmer und Besteller) die Geltung dieser Normen vereinbaren, soweit die Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts dispositiver (also: nicht zwingender) Natur sind.
Der Regelungsgegenstand der beiden genannten Regelwerke ist unterschiedlich: SIA 116 ist ein eher altes Regelwerk aus dem Jahr 1952, welches 2003 durch die Norm SIA 416 ersetzt wurde. SIA 416 / 116 regelt die Berechnung von Flächen und Volumen von Gebäuden. Dagegen ist das Regelwerk von SIA 118 viel breiter, indem es die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten setzt. SIA 118 regelt gewisse Fragen, welche in den anwendbaren Bestimmungen des OR nur relativ summarisch beleuchtet werden, in viel grösserer Detailierung, z.B. den Vorgang der Abnahme oder aber die Mängelhaftung.
SIA-Norm 118, Ziff. 33, Abs. 2 muss besonders beachtet werden. Dies ist eine Vollmachtsregelung und sollte zwingend in jedem Vertrag abgeändert werden, denn es geht um den Schutz der schwachen und unerfahrenen Vertragspartei. Ansonsten ist diese Norm in Ordnung und regelt wie mischa01 schreibt, sehr Vieles.
Hat mir sehr geholfen. Habe in einer Anlagekostenberechnung den Verweis auf SIA 116 gefunden, betraf aber offensichtlich nur den umbauten Raum.
In den Bauverträgen habe ich allerdings keinen konkreten Verweis auf SIA 118 gefunden. Bei der Garantie wird aber die 2-jährige Garantie, bzw. die weitere 3 Jahre dauernde Garantie für versteckte Mängel erwähnt. Das fehlen der SIA 118 erstaunt mich zwar (einer der grösseren GU der Schweiz), sollte es mich aber beunruhigen?
Prüfe den Vertrag ganz genau, sicher steht irgendwo..."es gelten die allgemeinen Bestimmungen nach SIA-Norm 118..." oder "... es gelten die SIA-Normen...". Dann also gerade wegen der leidigen Vollmachtsregelung eine Korrektur verlangen.
die SIA 116 nützt Dir nichts. Wie oben ja schon auch mehrfach erwähnt, regelt sie die Berechnung von "Flächen und Umbautem Raum".... Du brauchst dann wohl die SIA 118.