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Selbständig und Hypothek

14Antworten8’709Aufrufevon pump82 · 13. April 2012letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. pump8210 Beiträge13. April 2012
    Hi,

    wie sieht es eigentlich aus bei Selbständige Unternehmer? Wann kriegt man eine Hypothek?

    Wie ist das wenn man schon nach einem Jahr eine AG gründet? Kann man dann sofort eine Hypothek bekommen?

    Denke das es für Selbständige es etwas schwieriger ist, ein Haus finanziert zu bekommen.

    LG

  2. oller2 Beiträge14. April 2012
    Ich bin auch selbständig, jedoch als Einzelunternehmer. Bei mir wollte die Bank einfach den letzten Jahresabschluss sehen. Dann wurde die Tragbarkeit aufgrund des ausgewiesenen Gewinns berechnet. Schwierig wirds wohl, wenn man sich neu selbständig gemacht hat und keine Zahlen vorliegen. Ist dies bei dir der Fall?

  3. Dinu197439 Beiträge25. April 2012
    Bin auch selbständig und es kommt auch etwas darauf an, wieviel Eigenkapital Du mitbringst und was Du vor Deiner Selbständigkeit gemacht hast. Ich empfehle Dir einmal ein Gespräch mit Deiner Bank zu führen und dort wirst Du Antworten bekommen.

    LG Dinu1974

  4. pump8210 Beiträge1. Mai 2012
    Jahresabschluss ist ok. Aber reicht es auch nur ein Jahr Selbstständig zu sein? Oder muss man mindestens 3 Jahre selbständig gewesen sein.

  5. Vaelue12 Beiträge22. August 2013
    Guten Tag zusammen.

    Kennt jemand eine Bank die auch Hypothek erteilen wenn man noch nicht 3 Jahre selbstständig ist?

    Ich will ein Haus kaufen mit meiner Partnerin, EK haben wir zusammen. Bin knapp 2 jahre selbstständig und die erste Bank meinte dass ich gar keinen Antrag einreichen muss da der sowieso gleich abgelehnt wird.

  6. Boxsti112 Beiträge23. August 2013
    Hab seit 1.5 Jahren eine GmbH und war bei drei Banken.

    Kein Problem, jede würde das Projekt finanzieren.

    Such einfach ne andere Bank.

  7. tommuller500 Beiträge23. August 2013
    Vorsicht! Ein Grosser Unterschied zwischen GmbH und Selbstständig liegt in der Arbeitslosenversicherung. Während bei der GmbH versichert ist, gibt es sowas bei einem Selbstständigen nicht...

  8. Boxsti112 Beiträge23. August 2013
    Korrekt, unter folgenden Bedingungen:

    1. Austritt aus der Firma als geschäftsführender Gesellschafter (=> Kopie der Öffentlichen Beurkundung) oder zumindest Rücktritt als Geschäftsführer (=> Kopie des Demissionsschreibens) 
        und Löschung der Unterschriftsberechtigung. 
    2. Falls massgeblich am Stammkapital beteiligt, muss diese Beteiligung ganz an einen Dritten 
        veräussert oder zumindest massiv reduziert werden
  9. makrthekaiser411 Beiträge23. August 2013 · bearbeitet
    Vorsicht! Ein Grosser Unterschied zwischen GmbH und Selbstständig liegt in der Arbeitslosenversicherung. Während bei der GmbH versichert ist, gibt es sowas bei einem Selbstständigen nicht...
    Nochmals vorsicht... stimmt so nicht.

    Als Gesellschafter darfst du zwar ALV Beiträge bezahlen, bekommst aber nicht einfach so dann auch Geld wenn du Arbeitslos bist. Siehe auch die Beschreibung von Boxsti. 

    Als Selbständiger kannst/solltest du das Geld selbst auf die Seite legen.

  10. tommuller500 Beiträge23. August 2013
    Ebenfalls korrekt. Für die Bank dürfte aus diesem Grund ein Geschäftsführer einer GmbH ein ungleich kleineres Risiko darstellen als ein Selbstständiger...

  11. Vaelue12 Beiträge23. August 2013
    Also ich habe eine Einzelfirma. Bei einer anderen Bank hat sich das ganze schon besser angehört

  12. Notar_Thomas_Winkler15 Beiträge23. August 2013
    Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Selbständigerwerbenden (als Einzelunternehmer oder Kollektivgesellschafter usw.) und Angestellter der eigenen GmbH oder AG ist, dass im ersten Fall das ganze Privatvermögen als Haftungssubstrat bei Schulden herangezogen werden kann, während die Haftung bei GmbH oder AG auf das (einbezahlte oder geschuldete) Kapital der Gesellschaft beschränkt ist. Andererseits hat die Bank durch Schuldbrief ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück, so dass sie dieses im Falle der Nichtbezahlung der Hypothek pfänden könnte. Trotzdem ist es von Bank zu Bank unterschiedlich, welche Risiken sie bezüglich Tragbarkeit einzugehen bereit sind, da nicht alle dieselben Faktoren gleich stark gewichten (5% Zinsen dürften höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen, doch wie sicher und beständig ist dieses Einkommen?).

  13. makrthekaiser411 Beiträge24. August 2013
    Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Selbständigerwerbenden (als Einzelunternehmer oder Kollektivgesellschafter usw.) und Angestellter der eigenen GmbH oder AG ist, dass im ersten Fall das ganze Privatvermögen als Haftungssubstrat bei Schulden herangezogen werden kann, während die Haftung bei GmbH oder AG auf das (einbezahlte oder geschuldete) Kapital der Gesellschaft beschränkt ist. Andererseits hat die Bank durch Schuldbrief ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück, so dass sie dieses im Falle der Nichtbezahlung der Hypothek pfänden könnte. Trotzdem ist es von Bank zu Bank unterschiedlich, welche Risiken sie bezüglich Tragbarkeit einzugehen bereit sind, da nicht alle dieselben Faktoren gleich stark gewichten (5% Zinsen dürften höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen, doch wie sicher und beständig ist dieses Einkommen?).
    Das ist wohl auch noch nicht ganz korrekt, oder?

    Es kann eine Nachschusspflicht für Gesellschafter definiert sein und der Geschäftsführer kann für Schulden bei Steuern, Sozialabgaben und MwSt. Haftbar gemacht werden.

  14. Notar_Thomas_Winkler15 Beiträge26. August 2013
    Na ja, wenn sich ein Gründer selber eine Nachschusspflicht auferlegt, ist er selber Schuld. Das ist äusserst unüblich. Betreffend Haftung des GF für Steuern und Sozialabgaben gebe ich Ihnen Recht.

  15. makrthekaiser411 Beiträge26. August 2013 · bearbeitet
    Na ja, wenn sich ein Gründer selber eine Nachschusspflicht auferlegt, ist er selber Schuld. Das ist äusserst unüblich. Betreffend Haftung des GF für Steuern und Sozialabgaben gebe ich Ihnen Recht.
    Die Wege des Herrn sind unergründlich🙂 Und die Materie komplex und Beratung manchmal den Namen nicht würdig.

    Aber es kann natürlich sein, dass man nicht Gründer ist sondern später Gesellschafter ist und das eine Bedingung ist, die (unbemerkt) halt schon vorhanden ist.