Ich bin auch selbständig, jedoch als Einzelunternehmer. Bei mir wollte die Bank einfach den letzten Jahresabschluss sehen. Dann wurde die Tragbarkeit aufgrund des ausgewiesenen Gewinns berechnet. Schwierig wirds wohl, wenn man sich neu selbständig gemacht hat und keine Zahlen vorliegen. Ist dies bei dir der Fall?
Bin auch selbständig und es kommt auch etwas darauf an, wieviel Eigenkapital Du mitbringst und was Du vor Deiner Selbständigkeit gemacht hast. Ich empfehle Dir einmal ein Gespräch mit Deiner Bank zu führen und dort wirst Du Antworten bekommen.
Kennt jemand eine Bank die auch Hypothek erteilen wenn man noch nicht 3 Jahre selbstständig ist?
Ich will ein Haus kaufen mit meiner Partnerin, EK haben wir zusammen. Bin knapp 2 jahre selbstständig und die erste Bank meinte dass ich gar keinen Antrag einreichen muss da der sowieso gleich abgelehnt wird.
Vorsicht! Ein Grosser Unterschied zwischen GmbH und Selbstständig liegt in der Arbeitslosenversicherung. Während bei der GmbH versichert ist, gibt es sowas bei einem Selbstständigen nicht...
1. Austritt aus der Firma als geschäftsführender Gesellschafter (=> Kopie der Öffentlichen Beurkundung) oder zumindest Rücktritt als Geschäftsführer (=> Kopie des Demissionsschreibens)
und Löschung der Unterschriftsberechtigung.
2. Falls massgeblich am Stammkapital beteiligt, muss diese Beteiligung ganz an einen Dritten
veräussert oder zumindest massiv reduziert werden
Vorsicht! Ein Grosser Unterschied zwischen GmbH und Selbstständig liegt in der Arbeitslosenversicherung. Während bei der GmbH versichert ist, gibt es sowas bei einem Selbstständigen nicht...
Nochmals vorsicht... stimmt so nicht.
Als Gesellschafter darfst du zwar ALV Beiträge bezahlen, bekommst aber nicht einfach so dann auch Geld wenn du Arbeitslos bist. Siehe auch die Beschreibung von Boxsti.
Als Selbständiger kannst/solltest du das Geld selbst auf die Seite legen.
Ebenfalls korrekt. Für die Bank dürfte aus diesem Grund ein Geschäftsführer einer GmbH ein ungleich kleineres Risiko darstellen als ein Selbstständiger...
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Selbständigerwerbenden (als Einzelunternehmer oder Kollektivgesellschafter usw.) und Angestellter der eigenen GmbH oder AG ist, dass im ersten Fall das ganze Privatvermögen als Haftungssubstrat bei Schulden herangezogen werden kann, während die Haftung bei GmbH oder AG auf das (einbezahlte oder geschuldete) Kapital der Gesellschaft beschränkt ist. Andererseits hat die Bank durch Schuldbrief ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück, so dass sie dieses im Falle der Nichtbezahlung der Hypothek pfänden könnte. Trotzdem ist es von Bank zu Bank unterschiedlich, welche Risiken sie bezüglich Tragbarkeit einzugehen bereit sind, da nicht alle dieselben Faktoren gleich stark gewichten (5% Zinsen dürften höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen, doch wie sicher und beständig ist dieses Einkommen?).
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Selbständigerwerbenden (als Einzelunternehmer oder Kollektivgesellschafter usw.) und Angestellter der eigenen GmbH oder AG ist, dass im ersten Fall das ganze Privatvermögen als Haftungssubstrat bei Schulden herangezogen werden kann, während die Haftung bei GmbH oder AG auf das (einbezahlte oder geschuldete) Kapital der Gesellschaft beschränkt ist. Andererseits hat die Bank durch Schuldbrief ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück, so dass sie dieses im Falle der Nichtbezahlung der Hypothek pfänden könnte. Trotzdem ist es von Bank zu Bank unterschiedlich, welche Risiken sie bezüglich Tragbarkeit einzugehen bereit sind, da nicht alle dieselben Faktoren gleich stark gewichten (5% Zinsen dürften höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen, doch wie sicher und beständig ist dieses Einkommen?).
Das ist wohl auch noch nicht ganz korrekt, oder?
Es kann eine Nachschusspflicht für Gesellschafter definiert sein und der Geschäftsführer kann für Schulden bei Steuern, Sozialabgaben und MwSt. Haftbar gemacht werden.
Na ja, wenn sich ein Gründer selber eine Nachschusspflicht auferlegt, ist er selber Schuld. Das ist äusserst unüblich. Betreffend Haftung des GF für Steuern und Sozialabgaben gebe ich Ihnen Recht.
Na ja, wenn sich ein Gründer selber eine Nachschusspflicht auferlegt, ist er selber Schuld. Das ist äusserst unüblich. Betreffend Haftung des GF für Steuern und Sozialabgaben gebe ich Ihnen Recht.
Die Wege des Herrn sind unergründlich🙂 Und die Materie komplex und Beratung manchmal den Namen nicht würdig.
Aber es kann natürlich sein, dass man nicht Gründer ist sondern später Gesellschafter ist und das eine Bedingung ist, die (unbemerkt) halt schon vorhanden ist.