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Schwieriger Verkäufer...was tun?

6Antworten2’262Aufrufevon Snoopy · 7. April 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Snoopy32 Beiträge7. April 2013 · bearbeitet
    Meine Frau und ich haben das Haus gefunden, das wir schon seit zwei Jahren suchen. Parterrehaus mit grossem Grundstück. Nach Verhandlung sind wir auch preismässig einig geworden. Soweit so gut...

    Wir fragen nach der Verfügbarkeit. Der Verkäufer, eine älterer verwitweter Mann, muss sich noch eine Wohnung finden und muss aber zuerst im Spital ein OP unterziehen. Wir sind Anfang Februar. Meine Frau und ich haben Mitleid und gehen davon aus, dass er kaum vor dem Zügeltermin Anfang Juli was findet. Im Reservationsvertrag ist aber geschrieben "spätestens 1. Juli" als Uebergabetermin, da wir immer noch hoffen, dass er was früher findet und das Haus früher freigibt.

    Am Donnerstag haben wir den Kaufvertrag unterzeichnet und fragen nach der Wohnungssuche. Er sagt uns er zieht am 18.4 schon um. Folglich fragen wir nach einem früheren Uebernahmetermin. Er sagt, 14 Tage früher.....!

    Was wird er wohl machen zwischen dem 18.4 und 1 dem 1. Juli???? Meine Frau und ich finden das ziemlich Unfair, weil wir sonst einen früheren Termin durchgeboxt hätten. Das Problem aber ist die Tatsache, dass das Haus jetzt 2 Monate leer bleiben wird, höchstwahrscheinlich ohne regelmässige Pflege. Wir können uns auch vorstellen, dass der Garten vernachlässigt wird und die Obstbäume (viel) auch nicht mehr gepflegt werden (Frühjahrsbehandlung, usw). Im Kaufvertrag steht, dass das Haus gepflegt werden muss...nur in wiefern?

    Wäre es unzunutbar von uns drei "Inspektionstermine" zu verlangen: 1. Nach dem Wegzug am 18.4 um den Zustand festzuhalten (wie wir das Haus gekuaft haben) 2. Mitte bis Ende Mai um uns zu vergewissern, dass keine zusätzliche Schäden durch unsorgfältige Räumungsequipen verursacht worden sind und, dass der Garten gepflegt wird 3. Bei der Uebergabe.

    Wäre interessiert an eure Meinung. Fazit für uns ist aber: Mitleid in solchen Situationen ist fehl am Platz...es wird nur noch ausgenützt.

    Gruss Snoopy

  2. jomazi1’373 Beiträge7. April 2013
    ...und du bist echt der Meinung, dass der Verkäufer der Schwierige von euch beiden ist?

    trotzdem es liebs Grüessli, jomazi

  3. ENF289 Beiträge7. April 2013
    Ich glaube kaum, dass ein leerstehendes Haus innert 2 Monaten verlottert. Auch ein Garten wird nach 2 Monaten nicht aussehen wie ein Urwald.

    Schliesse mich gerne jomazi an, wer ist hier eigentlich der Schwierige?

    Ausserdem habt ihr ja auch keine Garantie auf geschnittene Obstbäume wenn er noch drin wohnen würde.

  4. Snoopy32 Beiträge8. April 2013
    OK, OK...verstanden! /emoticons/default_wink.png

    Am Anfang hat die Maklerin gesagt, dass eine Uebernahme kurzfristig stattfinden könnte...dann eben nicht (also Enttäuschung), und dann als er gesagt hat er würde in zwei Wochen ausziehen haben wir wieder Hoffnung geschöpft.....

    Na gut, werden wir das wohl auch überleben...wir haben schliesslich auch zwei Jahre lang gesucht.

    Danke für das Reality Check!!

    Gruss

  5. Constructor17 Beiträge19. April 2013
    Gratulation zu deiner souveränen Reaktion, Snoopy, nicht jeder würde so antworten, chapeau 🙂

    Gruss

  6. Range394 Beiträge19. April 2013
    Da würde ich selbst als unterstützungpflichtiger Greis vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Wie kann man nur, kopfschüttel

  7. emil172’299 Beiträge21. April 2013
    Da würde ich selbst als unterstützungpflichtiger Greis vom Kaufvertrag zurücktreten.
    Du meinst unterstützungsbedürftig?

    Bis zur Uberschreibung entscheidet der Verkäufer, ob und wer wann welche seiner Bäume wie schneidet, nachher der neue Eigentümer.

    Man kann vereinbaren, dass das Objekt wie gesehen übernommen wird, z.B. dass keine Bäume gefällt oder Sträucher entfernt werden. Ist mir der bestehende Garten wichtig, würde ich das machen.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass auch das kein Problem ist, wenn man miteinander redet (ich würde gerne schon jetzt die Bäume schneiden, darf ich das?).

    Ebenso kann man vereinbaren, welches Inventar übernommen wird und welches nicht. Auch hier wäre es nicht zuletzt eine Sache des Anstandes gegenüber einem gebrechlichen Verkäufer, die Räumung selbst zu übernehmen, auch wenn das Geld und Aufwand kostet.

    Wäre der Verkäufer ein gewerblicher Immobilienhändler, wäre das alles anders - aber dann wäre ziemlich sicher auch der Kaufpreis anders.

    Ansonsten gilt das Sprichwort, wer zuviel will, bekommt oft gar nichts.