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Schutzabstand vom Carport zum Nachbarhaus

3Antworten5’207Aufrufevon dtorre · 18. Mai 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. dtorre4 Beiträge18. Mai 2011
    Hallo zusammen

    Ich brauche dringend Informationen, welche ich nach stundenlangem Suchen auf dem Internet noch nicht gefunden habe.

    Wir wollen einen zweiseitig (>50%) offenen, freistehenden Carport erstellen (Kanton SG). Dieser ist von unserem Haus über 8m entfernt, aber vom Nachbarhaus nur 4m (verringerter Grenzabstand des Nachbarhauses, da ur-ur-alt). Gegen jenes Nachbarhaus wird eine Seitenwand am Carport erstellt.

    Nun die Frage: Muss diese Wand bestimmte Feuerschutz-Anforderungen erfüllen?

    Ich finde Vorschriften zu Anständen etc. von EFH zu EFH, zu deren angebauten Unterständen... aber nicht zu meinem Beispiel. Ich weiss, dass Carport mit >50% offenen Seiten keine Anforderungen unterliegen gegenüber EFH auf gleichem Grundstück.

    Auch dies fand ich beim Kanton GR

    abstand1.jpg

    Aber ist auch nicht ganz unser Ding.

    Hier noch eine Übersicht zu unserem Vorhaben:

    szene-002.jpg

    Das hellbraune Ding in der Mitte ist der Carport, links davon das Nachbarhaus.

    Ich brauche dringend Informationen, offizielle Angaben ... , welche ich rechtskräftig verwenden kann.

    Vielen Dank für eure Inputs ! !

    dtorre

    plan.jpg

  2. smart80286 Beiträge18. Mai 2011
    ist Kantonal und Gemeindeabhängig:

    1) BNO der Gemeinde müsste es drinstehen

    2) und auf richtig sicher gehen: den Gemeinde-Feuerschauer direkt fragen

    Ich hatte mal mitgekriegt (seit einigen Jahren ein neues Gesetz (?)):

    -Abstand Nebengebäude müssen 8m betragen

    -Falls dieser Abstand unterschritten wird, muss speziell feuerhemmend sein (z.B. statt Holz-Carport -> Beton-Carport)

    Aber wie gesagt: die definitive Aussage kann nur der von der Gemeinde gewählte "Feuerinspektor"machen.

  3. corre18. Mai 2011 · bearbeitet
    nö, das hat nix mit BNO, gemeinde etc. zu tun...sondern mit den schweizerischen brandschutzvorschriften und die sind in allen kantonen rechtlich verbindlich.

    wenn du lust hast dich selbst schlau zu machen und ein bisschen zu lesen /emoticons/default_ohmy.png anbei der link:

    Seiten - default (homepage -> Brandschutzvorschriften -> dort findest du die Norm, Richtlinien, Verzeichnisse, Erlaeuterungen, Arbeitshilfen, etc.)

    und/oder im detail:

    15-03 - Schutzabstände

    gruss

  4. dtorre4 Beiträge18. Mai 2011
    Vielen Dank schonmal... leider habe ich dies auch schon alles gefunden gehabt, und keines trifft auf meinen Fall zu. "Schutzabstände" Art 2.4.1 sind EFH (Abstände 4, 6 oder 7m), Art 2.4.2 sind Nebenbauten mit <20m2 (keine Vorschriften) ... mein Carport ist kein EFH, sondern Nebenbau, aber leider mit mehr als 20m2 (45m2, inkl. Geräteraum).

    Na ja, ich werde eine Empfehlung der Bauverwaltung verlangen und danach handeln. Schliesslich sind es auch jene, welche es kontrollieren werden (oder?).