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Schuldfrage: Wer haftet für alte Sickerleitung? Niemand wusste was....

5Antworten3’232Aufrufevon marey · 15. August 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. marey55 Beiträge15. August 2010
    Hallo Zusammen,

    wir sind immer noch am Thema dieser alten Sickerleitung, die durch unser Grundstück führt.

    Niemand wusste was davon. Oberhalb unseres Grundstückes

    hat es eine grosse Landwirtschaftszone. Um diese zu entwässern muss etwa im JAhre 1930 eine Sickerleitung eingelegt worden sein und direkt durch unser Grundstück durchgelegt.

    Der Sohn dieses Bauers hat uns dann diese PArzelle verkauft.

    Im Vertrag beim Notar wurde nur hineingeschrieben, dass bei Fels er keine Haftung übernimmt, ansonsten steht nichts.

    Nun wurde beim bei den ERdarbeiten diese Leitung mit abgebrochen und das ganze Wasser lief aus und unsere Baugrube stürzte ein.

    Da dieses Rohr ziemlich verstopft war, floss das Wasser in die untere ERdschicht und drückte die ganze Erde zu uns in die Baugrube. Da es wieder drohte einzustürzen, musste eine Sickerbetonschicht mit Stellwänden angebracht werden um so die Grube zu schützen. Dabei sind wir nun ca.3-4 Meter beim Bauer im Land gelandet.

    kostenpunkte: mehrabgeführtes Material ca. 13000 CHF

    Sickerbetonmauer ca. 13000 CHF

    Dazu kommen noch das Auffüllen vom Nachbar mit Humus was nicht geplant war. Und unsere ERde musste auch weggenommen werden ,da wir keinen Platz mehr hatten.

    Versicherung will nun mit der Versicherung der Firma für ERdarbeiten einen streit anzetteln. Da diese denkt, der Aushübler hätte falsch reagiert. Dies würde die kosten evtl. vom abgeführten Material decken.

    Muss sich nicht auch der ehemalige Besitzer unserer Parzelle oder sogar der Bauer an den Kosten beteiligen?

    Denn wir kauften das Land ohne diese Leitung. Wir wussten von nichts.

    Jedoch sagen die anderen auch, sie wissen nichts.

    Was soll ich tun? was kann ich erreichen?

    danke schon mal, vielleicht habt ihr gute Tips!

    lg

    Marey

  2. Nice-Nofret719 Beiträge15. August 2010
    Hallo Marey

    wenn Du wirklich was genaues Wissen willst, brauchst Du einen Rechtsverdreher, welcher sich Grundbuch, Verträge etc. vornimmt, die Gesetzeslage kennt, eine Expertiese machen lässt, böse Briefe schreibt .. das kostet alles Geld; wieviel Aussicht auf Erfolg Du hast, wird Dir hier vom Schiff aus keiner sagen können, dazu muss man die Fakten genau kennen.

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, sprich mit der; wenn Du bei beim HEV Mitglied bist, frag deren Rechtsdienst.

  3. muratori15. August 2010
    Hast Du eine Bauversicherung abgeschlossen? Bei welcher Gesellschaft?

    Die Abklärungen ob da noch alte Leitungen sind, ist eigentlich Sache des Architekten.

    Problem ist das die Bauern Ihre Leitungen einfach in den Boden drücken ohne diese vermessen zu lassen. Darum sind Sie nicht eingezeichnet.

    Ob Du den alten Besitzer haftbar machen kannst bezweifle ich. Die Leitung ist ja auch schon 80 Jahre alt.

    Ausserdem würde ich noch daran denken, dass Ihr nachher da wohnt. Ob im Streit oder in Frieden kann man da selbst wählen.

  4. hc197421 Beiträge15. August 2010
    Ich bin kein Rechtsverdreher noch werde ich einer werden, aber ich sehe nicht ganz ein wieso hier der Landverkäufer auch schuld sein soll. In erster Linie ist da euer Gesamtbauleiter (Architekt o. GU), sowie der Bauleiter der Aushubfirma verantwortlich. Wenn da einfach beim Aushub Leitungen gekappt werden, eingezeichnete oder nicht eingezeichnete. So müssen diese Bauleiter auch diese im Auge haben, auch wenn da nicht gleich Wasser in Strömen floss. Zum anderen hasst Du, wie mein Vorgänger schon schrieb genau für solche Sachen hoffentlich eine Bauversicherung die Schaden übernehmen muss, das suchen des Schuldigen kann Dir dann eigentlich egal sein.

    Solche Drainageleitungen, so heissen diese genau, wurden leider früher ohne Aufzeichnungen verlegt, es dürfte also fast unmöglich sein noch genau zu wiesen wo sie liegen nach 80 Jahren, Du wirst werend Deiner Bauerei warscheindlich auch noch erleben das mache schon nach einem Tag nicht mehr wissen was sie gestern getan haben und wo. Das Argument das machen die Bauern so, stimmt auch nicht ganz, so habe ich Persöndlich auch schon die eine oder andere Überraschung mit neurern, von Unternehmen verlegte Leitungen erlebt, gleich ob Kanbelfernseh, Telekom, ja sogar Abwasserleitungen, die im Plan dan schön gestrichelt, als genau Lage unbekannt, eingezeichnet waren. Was dann heissen kann das sie +/- 2m liegen können.

  5. marey55 Beiträge15. August 2010
    Hast Du eine Bauversicherung abgeschlossen? Bei welcher Gesellschaft?

    Die Abklärungen ob da noch alte Leitungen sind, ist eigentlich Sache des Architekten.

    Problem ist das die Bauern Ihre Leitungen einfach in den Boden drücken ohne diese vermessen zu lassen. Darum sind Sie nicht eingezeichnet.

    Ob Du den alten Besitzer haftbar machen kannst bezweifle ich. Die Leitung ist ja auch schon 80 Jahre alt.

    Ausserdem würde ich noch daran denken, dass Ihr nachher da wohnt. Ob im Streit oder in Frieden kann man da selbst wählen.
    Abgeklärt wurde es. Ich habe auch nochmals alle Pläne von der Gemeinde geprüft bis zum Jahr 1978. In keiner war genau diese Leitung drinnen.

    Unsere Bauversicherung ist die Nationale Suisse. Diese wird sich nun mit der anderen Versicherung vom Bauunternehmen in Verbindung setzen und mal schauen was rauskommt.

    Meine Versicherung ist der Meinung, das der ERdbauunternehmner schuld ist, da er zu spät und falsch reagiert hat.

    Bin mal gespannt!

    Streit will ich auf keinen Fall, vorallem weil rechts von uns wohnt der Onkel, links der Bruder und oberhalb auch der Bruder. Dies wäre echt blöd!

    Danke dir

    lg

    Marey

  6. marey55 Beiträge15. August 2010
    Hallo

    Danke für deine e-Mail.

    bauversicherung haben wir. Wir hatten auch direkt alles fotografiert und weitergeleitet.

    Unsere VErsicherung meint nun, dass der erdarbeiter eine fehleinschätzung gemacht hat und er für das zuständig ist.

    nun wird unsere VErsicherung mit seiner streiten und da was machen.

    Ich habe einfach Angst, dass wir schlussendlich gar keine Entschädigung bekommen und wir alleine da stehen.

    Das mit der schuldfrage ist halt schon richtig. Keiner weiss mehr was davon.

    Aber was ich einfach komisch finde: vor 4 Jahren wurde eine neue Strasse unter unserer Parzelle gemacht und alle parzellen erschlossen. Meiner Meinung nach, muss dieses Bauunternehmen auf diese Leitung getroffen sein. Spätestens da hätte diese irgendwo festgehalten werden müssen?

    Oder?

    Danke dir aber....

    lg

    Marey