SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Schuldbriefe verschiedenen Ränge

7Antworten3’446Aufrufevon Marchi · 9. Februar 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Marchi105 Beiträge9. Februar 2017
    Was kann/wird in welchen Rang eingetragen?

    Wo lässt sich das nachlesen?

  2. Alpenwelt542 Beiträge9. Februar 2017 · bearbeitet
    http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/hypotheken/artikel/hypotheken_was-tun-mit-dem-schuldbrief/

    http://www.hev-schweiz.ch/eigentum/hypotheken/schuldbriefe/

    und so weiter, Google hilft!

  3. Marchi105 Beiträge9. Februar 2017
    @Alpenwelt

    Schön das du Google benutzen kannst, aber eine Antwort auf meine Frage liefert das trotzdem nicht.

    Was wird in welchen Rang eingetragen?

  4. Alpenwelt542 Beiträge9. Februar 2017 · bearbeitet
    OK

    1. Rang die Bank/Versicherung bei der du die Hypothek (Schuldbrief/e) auf dein Grundstück eingetragen hast.

    2. Rang, hier wird wohl zur Zeit keine Bank/Versicherung einsteigen.

    Ist das für dich nun klar?

    Aber, es kann ja sein das du dich diesbezüglich noch nicht mit der Realität auseinandergesetzt hast und noch in einer Illusion behaftet bist.

    Darum, hast du die Information von meinen Links genau gelesen?

  5. Marchi105 Beiträge9. Februar 2017
    Das Bank und Versicherung nur den ersten, bzw. maximal den zweiten Rang eintragen lassen ist klar, aber was wird typischerweise in Rang 3. und 4. eingetragen?

    Wo wird z.b. das Handwerkergrundpfand eingetragen, oder ein Darlehen der Eltern, welches per Pfand gesichert werden soll?

  6. Alpenwelt542 Beiträge9. Februar 2017
    @Marchi

    Das kann nur ein persönliches Gespräch mit deiner Bank klären.

  7. Domi57 Beiträge10. Februar 2017
    Naja, eine Bank nimmt wohl auch den 5., 6. oder 25. Rang, solange  sie die Ränge vorher auch hat oder die Finanzierung auch mit dem Vorgang noch problemlos ist.

    In der Theorie gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge, in der Praxis wird aber die Bank verlangen, dass mindestens die Hypothek in den ersten Rängen ist (ob dies nun nur der 1. Rang oder ob dies 10 verschiedene Schuldbriefe vom 1. - 10. Rang sind spielt dabei keine Rolle).

    Also:

    1. - ? Rang  Bank

    ab ?  Rang  ev. Privatdarlehensgeber "Eltern" (falls diese eine Absicherung möchten).

    Die gesetzlichen Pfandrechte (wie z.B. Bauhandwerkerpfandrecht oder Grundpfandrecht zur Sicherung der Handänderungssteuer) haben soweit ich weiss (aber da kenne ich mich auch nicht 100 % aus) keinen "Rang" resp. den Rang "0" und sind somit "vor" den anderen Rängen.

    Vielleicht hilft dir dies noch weiter.

    https://www.kollokationsplan.ch/lastenverzeichnis/rangordnung

    Oder sonst würde ich mal beim Grundbuchamt deiner Region nachfragen.

    @Alpenwelt; sorry, aber dein Kommentar und die Links können die Frage (welche zugegeben nicht sehr genau beschrieben ist) in keiner Weise beantworten!

  8. tommuller500 Beiträge11. Februar 2017
    Der Grundsatz ist folgender:

    Bei Zahlungsunfähigkeit und bei Betreibung auf Grundpfandverwertung werden die Gläubiger in der Reihenfolge der Ränge befriedigt.

    Das bedeutet, dass der Gäubiger mit einer Sicherheit im 2. Rang erst Kohle sieht, wenn der Gläubiger im 1. Rang vollumfänglich befriedigt ist.

    Aus dieser Logik ist dann deine Frage zu beantworten.
    Wenn im 1. Rang eine Sicherheit eingetragen ist, wird der Gläubiger im 2. Rang abwägen, wie gross denn noch die Sicherheit des 2. Ranges tatsächlich ist. Das hängt mit der Höhe der durch den 1. Rang (also vorrangig) gesicherten Forderung sowie dem Wert der Sicherheit (Liegenschaft) ab.

    Eine fix denfinierte Reihenfolge gibt es nicht, aber es wird vom 1. Rang her erstellt.

    Grüsse
    Tom

    Gesendet von SM-G935F mit der HausGartenLeben.ch Mobile App

    1× hilfreich