wir sind ein junges Ehepaar und haben vor kürzlich in unser Neubau EFH einziehen können.
Der Bau war (und ist) sehr nerven-auftreibend, wir haben sehr viel in Eigenleistung gemacht und sind des Öfteren an unsere Grenzen gestossen. Wir arbeiten beide 100% und haben bis jetzt im 2013 schon fast alle unsere Ferientage aufgebraucht (mir verbleiben noch 5 Tage, meinem Mann noch 7).
Einige der Handwerker haben extrem schlecht gearbeitet; so musste beispielsweise der Elektriker und der Sanitär bereits etlich Mängel ausbessern, dies vor unserem Einzug und nach unserem Einzug (Wasserschaden zweimal, elektr. Geräte falsch angeschlossen, etc.).
Der Sanitär musste alle Abläufe und Armaturen noch einmal neu montieren, da alles gerinnt hat, und ich habe jetzt noch Angst, dass bei diese Qualität sicherlich noch Folgeschäden auf uns warten.
Jetzt verlangen die Handwerker die Schlusszahlungen; bei der bisherigen Arbeit müssen wir jedoch davon ausgehen, dass schon bald wieder der nächste Mangel kommt.
Wie sieht es nun rechtlich aus; können wir den Handwerkern unsere Ferientage anrechnen? Es war rückblickend dringend notwendig, dass jemand von uns vor Ort war, da die Arbeiter wirklich oft keine Ahnung hatten und überfordert waren...
Und wie ist es rechtlich mit der Schlusszahlung? Können wir aufgrund der schlechten Arbeit in der Vergangenheit (und höchst wahrscheinlich in der Zukunft) einen Abzug geltend machen?
Ich könnte hier noch ellenlange, unglaubliche Geschichten niederschreiben, was die Arbeitsqualität angeht, ich lasse dies jedoch sein, da ich mich schon bei vielen anderen ausgeweint habe.
Es ist mir nur wichtig zu erfahren, wie die rechtliche Lage aussieht, da es mir wirklich gegen den Strich geht, die Zahlung gänzlich auszulösen.
Ich freue mich auf die ein oder andere Antwort und wünsche eine sonnige Woche! /emoticons/default_smile.png
Wie lange wäre dieser Garantierückbehalt gerechtfertigt (Monate, Jahre...?)?
In diesem Fall können - rein theoretisch - Handwerker so schlecht arbeiten wie sie wollen, wenn der Bauherr nicht bezahlt, Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen und fertig?
Gibt es da keinen Schutz vor solchen Handwerkern für den Bauherrn? Schlechte Arbeit und extreme Verzögerungen / Zeitfresser müssen also einfach so hingenommen werden und mit dem vollen Betrag bezahlt werden?
Ich weiss ja nicht... irgendwie finde ich das nicht zu 100% richtig...
Die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechst kann natürlich angefochten werden. Ob es was hilft? Leider ist der Handwerker am längeren Hebel. Aus Hauseigentümersicht falsch, aus Handwerkersicht richtig.
Die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechst kann natürlich angefochten werden. Ob es was hilft? Leider ist der Handwerker am längeren Hebel. Aus Hauseigentümersicht falsch, aus Handwerkersicht richtig.
Warum sollte der Handwerker am längeren Hebel sein?Um den Eintrag rechtskräftig zu machen muss er alles belegen können und zudem wird der Auftraggeber auch angehört.
Zudem ist die erste Eintrag nur provisorisch und erlischt sofern der Handwerker nicht klagt.
Aber natürlich hat so eine Androhung resp. Eintrag eine Abschreckende Wirkung.
Die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechst kann natürlich angefochten werden. Ob es was hilft? Leider ist der Handwerker am längeren Hebel. Aus Hauseigentümersicht falsch, aus Handwerkersicht richtig.
Warum? Worst Case ist, dass man es trotzdem bezahlen muss ...
Ich würde NIE einen vollen Betrag bezahlen, wenn die Leistung nicht oder nur unzureihend erbracht ist. Ob das nun ein einzelner Handwerker oder ein GU ist, spielt auch keine Rolle. Man hat einen Vertrag, der umfasst aber nebst der Zahlungsverpflichtung auch eine Leistungpflicht - und zwar eine ORDENTLICHE Leistung.
Ich bin dami immer gut gefahren. Einwandfreie Leistungen habe ich auch immer im vertraglich festgelegten Zeitraum voll bezahlt. Bei Mängeln habe ich einen Rückbehalt gemacht - und das natürlich auch vor Abaluf der Zahlfrist dem Rechnungssteller mitgeteilt.
Der grösste Fehler wäre, mangelhafte Leistungserbringung voll zu bezahlen: Dann ist die Wahrscheinlichkeit, den entsprechenden Handwerker zeitgerecht zur Mängelbeseitigung zu sehen relativ gering. Und "Drohungen" von Handwerkerpfandrecht beeindrucken eigentlich gar nicht, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Demzufolge ist ein Handwerker bei mangelhafter Leistungserbringung nicht wirklich am längeren Hebel sondern vielmehr in der Pflicht, die vertaglich definierte Leistung korrekt zu erbringen. Kein Gericht schützt mangelhafte Arbeit - das wissen auch die Handwerker!
Vielleicht muss ich mein Anliegen noch etwas genauer beschreiben.
Im aktuellen Fall geht es um die ungenügende Arbeit des Sanitärs.
Wir haben mit einem GU gebaut. Beim Lieferanten der Sanitären Apparate hätten wir als "normal-Kunden" 20% Rabatt gekriegt, d.h. die neuen Katalogpreise waren um 20% tiefer als im Vorjahr. Der GU hat uns diese 20% jedoch nicht gewährt und auf die Mehrpreise sogar noch einmal 15% darauf geschlagen, d.h. für einige Dinge hätten wir anstatt 80% sozusagen 115% bezahlt.
Daher haben wir uns dann am Ende aber dafür entschieden, die Sanitären Apparate in Eigenleistung zu beziehen, damit haben wir enorm Kosten eingespart.
Nun waren aber die Verträge zwischen GU und Sanitär schon unterschrieben und wir mussten diesen - ob wir nun wollten oder nicht - mit der Montage der Apparate beauftragen (wir waren dazu gezwungen); er verlangte noch einen Mehraufwand für die Montage der Geräte, da es nicht dieselben wie vom GU vorgeschlagen waren. Wir hätten uns nie und nimmer für diesen Handwerker entschieden, bereits beim ersten Gespräch haben wir gemerkt, dass das nicht gut kommen kann, wir mussten aber wohl oder übel diesen Weg wählen. Der Sanitär hat in der Folge alles falsch gemacht, musste wie gesagt etliche Anschlüsse erneut montieren, da er offenbar nicht weiss, wie ein Gewinde funktioniert und dass dies gerade angeschraubt werden muss (ja, wenn es krumm montiert wird, dann rinnt es...).
Es ging sehr viel kaputt (Platten, Möbel, Wände, etc.) dabei und in der Zwischenzeit beläuft sich dieser "Schadensbetrag" auf gut 80% des noch ausstehenden Mehraufwandes des Sanitärs. Er hat uns wirklich schlaflose Nächte bereitet, war unhöflich und unfähig, hat uns zudem mehrere wertvolle Ferientage gekostet. Der Schadensbetrag, diese Kosten haben wir bisher alles aus eigenem Sack bezahlt... Nun droht der Herr damit, uns zu betreiben, wenn wir den noch ausstehenden Betrag nicht bezahlen.
Kann es denn wirklich sein, dass wir keine Abzüge aufgrund "schlechter Leistung" machen können? Kann in der Schweiz jeder Handwerker so schlecht arbeiten und dann den vollen Betrag verlangen, obwohl die bereiteten Umstände grösser waren, als seine Arbeit?
Könnten wir allenfalls den GU angehen, da wir gezwungen waren, diesen Handwerker einzustellen?
Grundsätzlich ist er mit seinen Arbeiten jetzt fertig, d.h. wenn nicht schon demnächst der nächste Mangel auftritt...
Nimm den fakturierten Betrag und ziehe alle zusätzlichen Aufwände (auch eure Ferientage) und Schäden ab. Den Restbetrag überweise. Lege eure Berechnung/Sicht der Dinge bei. Du kannst nichts dagegen unternehmen, DASS er euch betreibt (das kann man immer und jederzeit). Wenn eine Betreibung kommt einfach Rechtsvorschlag erheben.
Die Frage ist das Verhältnis zum GU: Mir ist nicht klar, ob der Handwerker für den GU arbeitet oder direkt für euch (Rechnung via GU). Auf alle Fälle: Sicher nicht alles bezahlen - unbedingt die Schäden abziehen - sonst bleibt ihr am Schluss noch drauf sitzen!