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Register-Schuldbrief

4Antworten2’053Aufrufevon friedlim · 5. November 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. friedlim91 Beiträge5. November 2014
    Hallo zusammen

    Bei uns wird es konkret, der Notartermin steht an.

    Nun habe ich eine Frage zum Thema Registerschuldbrief.

    Im Kauf-Vertrag wird gleich die Erstellung der Register-Schuldbriefe vereinbart.

    Da wir aber die finanzierende Bank noch nicht bestimmt haben, kann der Schuldbrief noch nicht auf eine Bank übertragen werden. Dies habe gemäss Architekt später nochmals Kosten zur Folge um die Bank dann einzutragen als Gläubiger.

    Anderseits kann ich mit den Banken ja erst konkret verhandeln, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Daher bin ich etwas verwirrt.

    Wie habt ihr es gelöst, war bei euch die Bank bei Vertragsabschluss immer schon klar?

    Danke für euer Informationen

  2. gulx513 Beiträge5. November 2014
    Hallo Friedlim

    So wie du schreibst wirst du ja nicht alles ohne Bank finanzieren. Daher bezweifle ich, dass dir irgendjemand etwas verkauft ohne ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank zu haben.

    Das widerum kriegst du nur wenn eine Bank die Finanzierbarkeit geprüft und für gut befunden hat, dann kannst du auch gleich noch die Zinsen offerieren lassen und dich definitiv für eine Bank entscheiden.

    Gruss gulx

  3. friedlim91 Beiträge6. November 2014
    Eine Finanzierungsbestätigung einer Bank habe ich natürlich schon, aber das muss ja nicht heissen, dass diese Bank dann auch die ist, bei der ich finanzieren will.

    Möchte mich beim Offertvergleich einfach nicht durch den Notartermin drängen lassen.

    Das Geld der Bank brauche ich erst im Januar, daher habe ich noch etwas Zeit gute Konditionen zu verhandeln.

  4. tommuller500 Beiträge6. November 2014
    Die Kosten für den Gläubigerwechsel sind definitiv nicht exorbitant hoch. Im Kanton AG z.B. beträgt die Gebühr des Grundbuchamtes CHF 40 (§ 6 Dekret über die Grundbuchgebühren). Zum Notar brauchst du für diesen Vorgang nicht. Es reicht ein ausgefülltes standardisiertes Formular, welches vom Gläubiger unterzeichnet wird.

    Es ist denkbar, dass die Bank, welche das unwiderrufliche Zahlungsversprechen abgegeben hat, Gebühren für das Zahlungsversprechen sowie den Gläubigerwechsel verrechnet.

    In dem Sinne, errichte den Schuldbrief, unterschreib den Vertrag und lass dir dann Zeit für mehrere Hypothekar-Offerten.

    Gruss

    Tom

  5. friedlim91 Beiträge6. November 2014
    Danke, mein Nachfragen beim Grundbuchamt (Kt. BE) hat ebenfalls folgendes bestätigt:

    - Ein Schuldbrief kann nicht ohne Gläubiger errichtet werden

    - Das Erstellen kostet 120.- pro SB

    - Der Gläubigerwechsel 30.- pro SB

    Noch wenn ich mehrere Schuldbriefe mache, ist es wohl immer noch günstiger, 4 Schuldbriefe zu übertragen als nochmals seperat zum Notar für die seperate Errichtung (ausserhalb vom Kaufvertrag). Für 120.- macht der Notar nicht mal die Türe auf...

    Werde also wohl einfach jene Bank eintragen lassen, die ich zur Zeit favorisiere und von der ich eine Finanzierungsbestätigung habe und dann bei Bedarf halt noch einen Gläubigerwechsel vornehmen.