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Rechnung von Sanitär trotz GU-Vertrag

5Antworten3’195Aufrufevon tigerli83 · 10. November 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. tigerli8327 Beiträge10. November 2009
    Wir lassen von einem GU ein schlüsselfertiges Haus bauen. Wir haben schön brav, wie von unserem GU gewünscht, bei Richner unsere Sanitärapparate ausgesucht. Dabei haben wir unser kleines Budget immer im Auge gehabt und sind nur Fr. 600 darüber gekommen. Darauf waren wir sehr stolz😀

    Jetzt kommt vom Sanitär eine Rechnung! Wenn man unter das Budget kommt, verechnet er 40% von der Differenz, wenn man über dem Budget ist, werden 20% verrechnet. Das sind bei uns knapp Fr. 100.00. Ich will da ja keinen Streit vom Zaun brechen, wegen Fr. 100.00. Aber wir bauen schlüsselfertig. Da denke ich, kann der Sanitär uns keine Rechnung stellen. Da muss er doch selber mit dem GU schauen, ob er mit dem Betrag klar kommt oder nicht. Ich finds eine Frechheit und macht mich echt wütend /emoticons/default_additional/210.gif!

    Weiss jemand, wie's da vom Gesetz her aussieht? Ich habe eigentlich keine Lust die Handwerker selber noch zu bezahlen. Da hätte ich auch ohne GU-Vertrag bauen können.

  2. Vetruv86 Beiträge11. November 2009
    Immer diese GU-Spielchen.

    Du bist mal primär in einem Vertragsverhältnis mit dem GU. Und du hast wahrscheinlich keinen Auftrag direkt mit dem Sanitär unterzeichnet.

    Somit halte ich mal fest, wo kein Auftrag auch keine Rechnung. Hört sich radikal an, ist es aber auch.

    Der Einzige mit dem du Mehr-Minderkosten abmachst ist der GU, den bezahlst du auch als einzigen und der verteilt das Geld intern an die entsprchenden Auftragnehmer.

    Ich würde die Rechnung nicht akzeptieren.

    Wenn du nachträglich, nach Baubarechnung vor Bauvollendung noch Zusatzbestellungen (Zusatzhandtuchhalter....) machst, kann man das gerne beim Sanitär direkt machen, aber dann ist ja auch das Auftragsverhältnis sonnenklar.

    Das mit dem 40%-Zuschlag und Ähnliche Hntertürchen macht mich jedesmal stinksauer. Fürs Nichtstun Rechnng stellen?!!! Rechtlich für mich nicht beantwortbar, menschlich hingegen unterste Schublade...

    Beim Bauen sollte eine Partnerschaft vorherrechen. Das ist Verar5che.

  3. Baumnuss153 Beiträge11. November 2009
    für welche leistung verrechnet der sanitär denn die 20%? etwa für die installation?

    ansosnt kommt mir das sehr komisch vor, dass er ohne leistung was verrechnung kann.

    was sagt denn dein gu dazu?

  4. tigerli8327 Beiträge11. November 2009
    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Die 20% Aufschlag begründet der Sanitär mit der Montage. Aber meines Wissens hat der Sanitär sowieso immer Prozent auf die Apparaturen und die Montage ist dann so etwa gedeckt.

    Mein Mann und ich haben uns mal darauf geeinigt, dass wir nicht zahlen werden. Dass die Arbeit gedeckt ist, ist Sache zwischen dem GU und dem Sanitär. Die Assistentin vom GU hat gemeint, dass wir das direkt mit dem Sanitär besprechen müssen. Wir werden unserem GU heute noch schriftlich mitteilen, dass wir so nicht einverstanden sind. Er ist unser Ansprechspartner und nicht die Handwerker!

  5. Vetruv86 Beiträge11. November 2009
    das mit den 20% ist schon die Regel. Die montagekosten müssen aber wie auch die Apparatekosten via GU bezhalt werden.

    Eure Entscheidung ist die Richtige.

  6. Hennessy854 Beiträge11. November 2009
    Weiss jemand, wie's da vom Gesetz her aussieht? Ich habe eigentlich keine Lust die Handwerker selber noch zu bezahlen. Da hätte ich auch ohne GU-Vertrag bauen können.
    Du hast Vertrag mit GU, Sanitär auch mit GU. Zwischen Dir und Sanitär gibt es keinen Vertrag ergo auch keine Rechnung. Deshalb die Rechnung dem GU schicken, damit er sich drum kümmert. Kopie an Sanitär.