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Protokoll Versickerung

4Antworten2’519Aufrufevon raven73 · 8. Mai 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. raven7398 Beiträge8. Mai 2008
    Hallo,

    ist es normal, dass die Gemeinde es unter "keinen Umständen erlaubt", das Sickerwasser an die Kanalisation anzuschliessen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Wasser Dank Lehm gar nicht richtig sickern kann?

    Protokoll:

    "Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und der Wasseraufstösse in der Baugrube kann auf einen Versickerungsversuch verzichtet werden." (klar, das Wasser stand ja auch schon in der Grube, was soll man da noch versuchen?)

    "... Sickerwasser ist versickern zu lassen oder auf die Sickerleitung ist zu verzichten. ...

    Entwässerungen der Lichtschächte können mit Notüberläufen über einen zentralen Schlammsammler in die Schmutzwasserleitung angeschlossen werden" (Zitat)

    Das wir einen solchen Baugrund haben ist natürlich per se nicht gut. Aber gibt es nun etwas Spzielles zu beachten?

    Leider musste sogar eine Baugrubensicherung gegen die leichte (!) Hanglage gemacht werden, also U-förmig die Baugrube rundherum mit Beton befestigt werden...

    Merci für den vielleicht ein oder anderen Hinweis.

    Grüsse

    Kai

  2. budweiser377 Beiträge8. Mai 2008
    Hoi Raven,

    wie habt Ihr denn das Problem der Sickerwasser- Entwässerung im Bauprojekt für die Baubewilligung gelöst - beziehungsweise was wurde in der Baubewilligung genehmigt?

    Und das Dachwasser - wo sollte das angeschlossen werden? Ich denke das Sickerwasser sollte schon vom Bauwerk weg geführt werden, ich bin kein Geologe, aber soviel ich weiß ist Lehmboden solange statisch stabil, solange er trocken ist, Feuchte weicht den Lehm ja auf.

    Irgendwie muss doch diese Sickerwasser- Entwässerungs- Angelegenheit plausibel in der Bauordnung geregelt sein ... es wäre glaub ich am besten, wenn Du den Architekten direkt auf diese Problematik ansprichst, er muss da schon Bescheid wissen.

    Viel Glück!

    /emoticons/default_smile.png bud

  3. baumanager150 Beiträge9. Mai 2008
    Das Gesetzt gibt vor, dass keine Sickerleitungen an Mischsystem angeschlossen werden dürfen.

    Möglichkeiten:

    Entlastungsbohrungen für die Versickerung in tiefere, sicherfähige Bodenschichten.

    Dichte Bauweise, wo keine Sickerleitungen nötig sind.

  4. raven7398 Beiträge9. Mai 2008
    ürsprünglich war schon eine Sickerleitung vorgesehen;

    nun wird Dachwasser mittels Retentionsleitung abgeführt (habe ich das richtig geschrieben?) und es wird mit wasserdichtem Beton gebaut.

    Die Lösung bei den Lichtschächten wird wohl auch mit einem Überlauf geregelt - muss ich mir aber noch erklären lassen. Leider kostet die ganze Aktion wieder einen Haufen mehr als unser Budget noch verträgt.

  5. Femianto55 Beiträge13. Mai 2008
    Hallo

    Bruenel hat schon alles gesagt.

    Eure Lösung ist gewässerschutztechnisch richtig und praktikabel. Kosten sind natürlich etwas höher.

    Dafür sind geringer Unterhaltskosten (spülen und unterhalten der Sickerleitung) zu erwarten.

    Gruss

    Femianto