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Parzelle gemeinsam kaufen / unterschiedlicher Quadratmeterpreis

13Antworten5’205Aufrufevon stewyr · 26. März 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. stewyr4 Beiträge26. März 2011 · bearbeitet
    Ich darf von Bekannten eine Landparzelle zu einem "Vorzugspreis" kaufen. Die Parzelle ist jedoch so gross, dass darauf ein Zweifamilienhaus gebaut werden kann. Nun möchte ich die Landparzelle mit dem "Mit-Erbauer" des Hauses gemeinsam direkt vom Verkäufer kaufen, um Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern einzusparen. Nun meine Frage: kann der Kaufpreis von einer Parzelle unterschiedlich sein?

    Z.B: Die Parzelle ist 1000qm, der Verkäufer will 500 000 Fr.. Können wir nun diese eine Parzelle zu je 50% kaufen, wobei ich pro Quadratmeter 250 fr. (=125 000.-) und der Mitkäufer pro Quadratmeter 750 fr. (=375 000) zahlt?

    Vielen Dank.

    Silvio

  2. winner601’773 Beiträge27. März 2011
    Wenn du einen Dummen findest, der so etwas mitmacht? Grundsatzlich herrscht Vertragsfreiheit....

  3. Cona34 Beiträge27. März 2011
    Naja - Dumme gibts ja bekanntlich überall......aber die Parzellierung ist nicht so wahnsinnig teuer und wenn ihr euch die Parzelle teilen wollt, müsst ihr ja doch irgendwie festlegen, wem was gehört. Langfristig gesehen, ist eine klare Parzellierung sicher besser - irgendwann gibt immer Krach und dann gilt nur noch, was irgendwo niedergeschrieben ist.

  4. Elsurion131 Beiträge28. März 2011
    Bei 1000m2 würde ich mir gut überlegen, ob ich da wirklich 2 Häuser draufmosten will.

    Etwas Umschwung ist vorallem für die Privatsphäre von vorteil. Vorallem wenn man noch einen Vorzugspreis bekommt. Es ist etwas mehr Arbeit aber man ist eher unter sich und hat ned einen Nachbarn der gleich "Live" im Schlafzimmer dabei ist.

  5. emil172’299 Beiträge28. März 2011
    Wenn Du gemeinsam mit einem anderen eine Parzelle kaufst, dann seid ihr beide Miteigentümer mit gleichen Rechten und Pflichten. Wer warum für "seine" Hälfte (die zu definieren wäre) wie viel bezahlt hat, ist nach Vergtragsabschluss unwesentlich. Zudem hält sich die Gemeinde immer an den Besitzer. Sind es mehrere, haften sie solidarisch.

    Das geht alles so lange gut, wie die Besitzer miteinander auskommen, also längstens bis zum nächsten Erbfall oder zur nächsten Handänderung. Wenn einer bockig wird, geht gar nichts mehr.

    Warum einer mehr bezahlen soll als der andere, ohne mehr Anteil zu haben, kann ich nicht nachvollziehen, aber es gibt viele Dinge auf der Welt, die nicht leicht zu verstehen sind.

    Üblicher wäre in diesem Fall, dass die beiden Käufer zu gleichen Teilen ein MFH im StWE erstellen. Auch dann sitzt man miteinander im gleichen Boot, aber die Rechte und Pflichten sind weniger schlecht definiert. Die Finanzierungs-Asymmetrie kann man durch privatrechtliche Verträge ausgleichen.

    Wichtig ist in jedem Fall, dass die Parzelle so genutzt wird, dass jeder direkt vom Weg aus mit Leitungen und Auto auf seinen Teil kann.

  6. stewyr4 Beiträge28. März 2011
    Vielen Dank! Das ist mal eine konstruktive Antwort!! Ich glaube auch, dass eine StWE-Begründung das Beste ist.

  7. chrimel238 Beiträge28. März 2011
    Da wird sich die Steuerbehörde freuen. Ich würde mal sagen, da kommt eine Gewinnsteuer von ca. 125'000.-- auf Dich zu! Oder hat sich da rechtlich was geändert in den letzten Jahren?

  8. Cona34 Beiträge28. März 2011
    Natürlich wärs eh schöner, wenn Du dir die ganzen 1000m2 gönnen könntest, aber das ist ja immer eine Preisfraage 🙂

    Ich würde auch zu StWE tendieren, wenn Du wirklich teilen willst/musst. Sorge einfach dafür, dass möglichst alles vertraglich geregelt ist!

  9. stewyr4 Beiträge28. März 2011
    Wieso? Ich erziele ja keinen Gewinn und verkaufe auch nicht das Grundstück.

  10. chrimel238 Beiträge28. März 2011
    Wenn Du ein Grundstück unter dem normalen Handelspreis kaufen kannst, geht die hälfte des gesparten Geldes an die Steuern - so war es auf jeden Fall einmal...

  11. Elsurion131 Beiträge29. März 2011
    Gibt es diesen Steuer Passus schriftlich? Das würde mich jetzt nähmlich interessieren auf welcher Grundlage das Amt wieder mal zu Geld kommen will.

  12. chrimel238 Beiträge29. März 2011
    Keine Ahnung. Das ist einem Kollegen von mir vor ca. 12 Jahren passiert. Ich habe es aus erster Hand miterlebt. Er musste damals glaube ich 70k dem Staat "abdrücken".

    Aber eben, vor ca. 12 Jahren - vielleicht hat sich da was geändert.

  13. Elsurion131 Beiträge29. März 2011
    Ich fände diese Praxis komisch, denn für die zusätzlichen 70kCHF muss man ja wieder einen Kredit aufnehmen, denn den Gewinn hat man ja nicht physikalisch. Ausser es wie mit dem virtuellen Einkommen genannt Eigenmietwert. Das muss ja auch versteuert werden, obwohl man keinen roten Rappen davon sieht oder hat.

  14. emil172’299 Beiträge29. März 2011 · bearbeitet
    Bitte nicht alles durcheinanderbringen!

    Ich fände diese Praxis komisch, denn für die zusätzlichen 70kCHF muss man ja wieder einen Kredit aufnehmen, denn den Gewinn hat man ja nicht physikalisch.
    Dem Staat kann es egal sein, wie man zu Geld kommt. Ein Verkauf weit unter Wert ist eine versteckte Schenkung und dies ist eine steuerbare Zuwendung. Man braucht eben Geld, um welches zu machen.Ausserdem leben die Immobilienspekulanten genau davon, und manche gar nicht schlecht.

    Ausser es wie mit dem virtuellen Einkommen genannt Eigenmietwert. Das muss ja auch versteuert werden, obwohl man keinen roten Rappen davon sieht oder hat.
    Der Hausbesitz wird im schweizerischen Steuersystem wie eine Unternehmung behandelt. Ertrag, ob liquid oder nicht, ist Einkommen, Aufwand ist absetzbar.Man kann nämlich den Unterhalt vom Einkommen abziehen. Ein Eigenmietwert ist deshalb schon aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern nötig. Ein Mieter muss mit der Miete Hausamortisation, Unterhalt, Gebäudeversicherung usw. und Eigenkapitalrendite des Eigentümers finanzieren und kann das Wohngeld auch nicht von der Steuer absetzen, obwohl er wohnen muss, um Einkommen erzielen zu können.

    Rechne mal mit dem spitzen Stift: Als Eigentümer fährt man deutlich besser, als wenn man die gleiche Liegenschaft zu Marktbedingungen mieten müsste.

    Was hoffentlich bald kommt, man schafft den Eigenmietwert und auch die Abzüge ab. Dann ist es wie mit dem Privatauto: Du musst die gefahrenen Kilometer nicht zum Taxitarif als Einkommen versteuern, kannst aber auch den Unterhalt nicht abziehen.