Mein GU hat mir eine Mehrkostenabrechnung von meinen zwei Badezimmern geschickt, die ich unterschrieben habe. Aufgrund dieser MKA wurde ein Plan gezeichnet, den ich nie gesehen habe (vor allem die Aufsicht) und infolge dieses Plans wurden nun die Badezimmer verkehrt installiert.
Zwar so, wie die Apparate auf der Mehrkostenabrechnung aufgeführt sind (Liste der Apparate "Waschtisch Laura", ....), da ich aber nie einen Plan unterzeichnet habe, soll ich nun die Mehrkosten für die richtige Montage übernehmen.
Hat jemand Erfahrung, ob aufgrund einer Mehrkostenabrechnung ohne Plan etwas erstellt werden darf? Der Sanitär hat einen solche Plan, auf dem ich sofort gesehen hätte, dass etwas falsch ist. Nur leider habe ich diesen nie gesehen, geschweige dann unterschrieben.
Das ist immer so eine Sache. Die reine Aufzahlung von Apparaten sagt ja noch nichts über den Montageort aus. Ich hatte die Pläne des Sanitärs und musste auch mein ok geben.
Daher würde ich - in deiner Lage - bestimmt keine solche Kosten übernehmen. Der GU soll euch mal die von euch unterzeichneten Pläne zeigen.
Danke für deine Antwort. Das habe ich eben auch gedacht. Für alles andere habe ich Pläne unterzeichnet. Komischerweise hat ja der Sanitär auch einen Plan, weshalb ich den nie gesehen habe, weiss nur der GU: er hat vergessen, ihn mir zu schicken.
Bin im Moment auf der Suche nach einem Gesetz oder sowas, wo steht, dass nur nach unterzeichneten Plänen gebaut werden darf.
Bin im Moment auf der Suche nach einem Gesetz oder sowas, wo steht, dass nur nach unterzeichneten Plänen gebaut werden darf.
Steht in Deinem Vertrag mit dem GU nichts genäueres darüber? Ein solches Gesetz, wo genau dieser Passus drin steht, kenne ich nicht, aber generell geht es um eine Vertragsänderung, und diese sollte dokumentiert (mit Text und Plänen), genehmigt und unterzeichnet werden (in Form eines Nachtrages). Ohne diese Formalität wäre die Werksvertragänderung ungültig. Obwohl es in der Praxis vielfach ganz anders aussieht.
Aber vielleicht könnte uns ein Jurist des Bessern belehren.
Du hast Recht: Ich habe im Werkvertrag folgendes gefunden:
"Der GU übergibt dem Besteller zu gegebener Zeit ..... und einen kompletten Satz revidierter Ausführungspläne im Massstab 1:50 von der Wohnung des Bestellers (Architektenpläne)."
Ich denke, das hat der GU versäumt. Danke für den Tipp!
Du hast Recht: Ich habe im Werkvertrag folgendes gefunden:
"Der GU übergibt dem Besteller zu gegebener Zeit ..... und einen kompletten Satz revidierter Ausführungspläne im Massstab 1:50 von der Wohnung des Bestellers (Architektenpläne)."
Ich denke, das hat der GU versäumt. Danke für den Tipp!
Gruss
Koebiroebi
"zu gegebener Zeit" ist leider relativ dehnbar....
es ist normal, dass man nach Beendigung des Bautes Revisionspläne bekommt - sprich, wie es wirklich ausgeführt wurde (vorallem elektr./san und hzg)
Dieser Passus bedeutet m.E. nach nicht, dass er Deine Unterschrift auf den Plänen zur Ausführung benötigt - lasse mich aber gerne von einem Fachmann belehren
nachtrag:
hast Du das während der Rohbauphase nicht bemerkt ? man sieht ja eigentlich relativ früh, wo die Dusche, Badewanne, Waschtisch etc. einmal hinkommen ? Ihr müsst doch irgendwann einmal über die Pos. der Apparate gesprochen haben ?
es sieht schon verdächtig danach aus, dass wir uns zu früh gefreut haben. Scheinbar muss man auch die guten Nachrichten genaustens durchlesen - also vielen Dank an Habana für die Aufmerksamkeit!
Koebiroebi, schau doch noch einmal nach, was in Deinem Vertrag mit dem GU bezüglich "Änderungen der Vertragsleistungen" drinn steht, wer in solchen Fällen was zu tun hat.