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Neues Baugebiet - Aussicht verbauen?

7Antworten2’760Aufrufevon Musicdogs · 17. September 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Musicdogs2 Beiträge17. September 2007
    Hallo alle zusammen

    Wir sind grad drauf und dran ein Haus in einem schönen Baugebiet (4 Jahre alte Siedlung) zu kaufen. Das Haus ist ziemlich teuer, hat aber einen gigantischen Ausblick auf Wiesen und Felder.

    Direkt vor unserem Haus (Richtung Süden) sind nur Landwirtschaftliche Flächen.

    Wie kann ich denn herausfinden, ob diese landwirtschaftliche Fläche dort so bleibt?

    Wir haben einfach Angst, dass wir das Haus mit dem tollen Ausblick jetzt kaufen und in ein paar Jahren kommt jemand auf die Idee, direkt vor unserem Garten das Baugebiet zu erweitern. Damit wäre die ländliche Idylle und der Ausblick weg!

    Kann man sich da irgendwo erkundigen? Habe ich als Hausbesitzer ein Recht auf diesen Ausblick? Wie ist das so?

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen!

    LG Musicdogs

  2. Mirella1’252 Beiträge17. September 2007
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Hausbesitzer das Recht auf eine freie Aussicht erwirbt. Wichtig wäre halt einfach zu wissen, zu welcher Zone das "gefährdete" Gebiet gehört. Ist es wirklich Landwirtschaftszone besteht - zumindest vorläufig - keine Gefahr. Ist es aber Bauland, das lediglich landwirtschaftlich genutzt wird, herrscht natürlich sozusagen Alarmstufe rot /emoticons/default_biggrin.png

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  3. Jeany95 Beiträge17. September 2007
    Am besten erkundigst du dich bei der Gemeindeverwaltung (ich weiss halt nicht wie das in D ist), wie es mit der Umzonung aussieht. Die können dir natürlich auch nicht auf Jahre hinaus eine Prognose geben, aber sollte kurzfristig eine Umzonung anstehen, sollten sie das heute schon wissen.

    LG

    Jeany

  4. emil172’299 Beiträge17. September 2007
    Es ist das gleiche Problem wie beim Ostfriesen-Autobus: die sind bekanntlich nur 2 m lang, aber 18 m breit, damit alle vorne sitzen können.

    Das einzige, was wirklich hilft, ist, das Maisfeld vorne dran mitzukaufen. Das ist nicht ungerecht; wahrscheinlich steht Euer Haus auch jemandem vor der Sonne.

  5. Mirella1’252 Beiträge18. September 2007
    Es ist das gleiche Problem wie beim Ostfriesen-Autobus: die sind bekanntlich nur 2 m lang, aber 18 m breit, damit alle vorne sitzen können
    Muss man das jetzt verstehen wo der Zusammenhang zwischen der ansich klar formulierten Frage und dieser Antwort ist?

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  6. emil172’299 Beiträge18. September 2007
    Nein. Man muss nicht.

  7. shihan18. September 2007
    In der CH gibt der Richtplan meist Auskunft über langfristig geplante Umzonungen und grosse Infrastrukturbauwerke. Daneben ist die Gemeindeverwaltung ein guter Informationslieferant... ansonsten gibts wie gesagt nur das Kaufen des Nachbargrundstücks oder den Erwerb eines Grundpfandrechts am Nachbargrundstück bezüglich der maximalen Bauhöhe.

  8. Musicdogs2 Beiträge18. September 2007
    Danke erstmal an alle die schon geantwortet haben!

    Ich hatte schon befürchtet, dass ich da keine Ansprüche habe. Nur gut, dass es ein Hang ist und mein ersehntes Haus auch noch auf einem Hügel steht...

    Vielen Dank!

    Musicdogs