Als Stockwerkeigentümer habe ich von der Verwaltung ein Budget betr. Nebenkosten (Zeithorizont 1.5.2009-30.4.2010) erhalten. Ich habe hierzu folgende Fragen:
Unter der Rubrik "Nebenkosten" werden pauschal u.a. "Unterhalt und Reparaturen" und "Verwaltungshonorar" aufgelistet. Es handelt sich um eine total neu sanierte Liegenschaft, kann da überhaupt "Unterhalt und Reparaturen" geltend gemacht werden, da doch Garantieleistungen vorhanden sein müssten. Und was ist unter dem schönen "Verwaltungshonorar" zu verstehen? Wie sieht da die Praxis aus?
Herzichen Dank für Eure Antworten..und ein schönes Wochenende.
Unterhalt und Reparatuen dürfte im Budget zur Sicherheit drin sein. Man weiss ja nie, wann genau dies nötig ist und es ist für euch auch besser, schon was angezahlt zu haben was dann nicht benötigt wird als umgekehrt.
Verwaltungskosten: Jemand muss die "Buchhaltung" für die Eigentümergemeinschaft erstellen, die GV vorbereiten etc. Allenfalls auch mit dem Hausmeister dessen Aufgaben besprechen, Oel bestellen, die Zahlungen für die Gemeinschaft ausführen etc.
Die Praxis für das Verwaltunshonorar kann unterschiedlich aussehen: Fixpreis, nach Stundenaufwand, prozentualer Anteil z.B. von den gesamten Eigenmietwerten etc.
Kenne mich leider in Sachen Stockwerkeigentum nicht so aus, gehe aber davon aus, dass der Erneuerungsfonds für so grosse Sachen wie Fassadenrenovation /-streichen etc. gedacht ist, Unterhalt und Reparatur nur für das laufende "Kleinzeugs".