Guten Tag
Wir sind eine Überbauung mit 26 Häusern. Wir haben eine gemeinsame Tiefgarage, welche einer Miteigentümergmeinschaft untersteht.
In der Tiefgarage wollen nun für die Motorräder, Parkplätze erstellt werden. Gehe ich richtig in der Annahme ( Art. 647 e ZGB ), dass es hierfür eine Zustimmung aller Parteien braucht?
Das Problem ist, eine Vorschlagsvariante ( Total 4 ) wäre genau vor den Eintritt von der Tiefgarage in unser Haus ( würde auch die Einfahrt beeinträchtigen ).
Besten Dank für Ihren Feedback