SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

maurer beschädigt elektrische leitung

8Antworten2’250Aufrufevon holdi5 · 19. November 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. holdi515 Beiträge19. November 2008
    Ein Maurerarbeiter beschädigte mehrere elektrische Leitungen. Dadurch mussten die Leitungen neu durchgezogen werden, was 1000 Fr. kostete.

    Wir erfuhren davon erst als diese Rechnung bei uns landete.

    Der Architekt meinte , wir müssen diese Rechnung bezahlen, weil der Betrag zu klein ist, um von der Versicherung des Baugeschäft übernommen zu werden.

  2. Pippen2’281 Beiträge19. November 2008
    Das ist ja ne Frechheit.

    Das kann Dir doch egal sein, ob da die Versicherung des Baugeschäfts zahlt oder nicht. Auf jeden Fall muss das vom Baugeschäft übernommen werden, und nicht von euch.

    Wieso bläst da der Architekt ins gleiche Horn?

  3. ibo736 Beiträge19. November 2008
    Für mich die Anweisung von Architekt hört sich als neuer Definition von Mitschuld und Haftung. Nach dem Motto musste man auf Schadenersatz verzichten, wenn Selbstbehalt von Schadenverursacher höher ist als die Schadensumme.

    LG Ibo

  4. holdi515 Beiträge19. November 2008
    Danke für die Antworten,

    der Architekt baut eben noch ein paar häuser mit diesem Bauunternehmen und da müssen die konditionen für ihn stimmen.

    die zweite Ausrede war: wir wissen den namen des Maurers nicht genau. also könne niemand haftbar gemacht werden.

  5. pinkidinki175 Beiträge19. November 2008
    dann soll der architekt es selber bezahlen

    so eine frechheit

  6. raycecile2’603 Beiträge19. November 2008
    Die Ausreden interessieren niemanden, ein Mitarbeiter der Baufirma hat den Schaden angerichtet, ergo muss die Firma dafür gerade stehen, so und nichts anderes.

  7. Ritchie861 Beiträge19. November 2008
    Die Ausreden interessieren niemanden, ein Mitarbeiter der Baufirma hat den Schaden angerichtet, ergo muss die Firma dafür gerade stehen, so und nichts anderes.
    Genau !!! /emoticons/default_mad.png

  8. Hennessy854 Beiträge19. November 2008
    Genau !!! /emoticons/default_mad.png
    und wenn die Versicherung des Baugeschäfts nicht zahlt, dann ist das ja nicht Euer Problem ...

  9. Beton161 Beiträge21. November 2008
    die zweite Ausrede war: wir wissen den namen des Maurers nicht genau. also könne niemand haftbar gemacht werden.
    Dem Architekt sollte man noch eine Dummheits & Frechheits-Pauschale drauflegen.../emoticons/default_additional/90.gif