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Mauer an der Nachbarsgrenze

2Antworten2’448Aufrufevon mia2 · 17. September 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. mia21 Beiträge17. September 2010
    Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage: unser Nachbar liegt rund 1 m über dem gewachsenen Terrain, wir 40 cm darunter. Der Hauptteil der Böschung ist auf der Seite unseres Nachbarn. Die beiden Häuser wurden in den 80iger Jahren gebaut. Wir haben das Haus für 8 Jahren gekauft. Jetzt baut unser Nachbar eine 1 m hohe Betonmauer an die Grenze (d.h. für uns 140 cm), um seine Böschung aufzufüllen. Darf er das? Der vorherige Besitzer unseres Hauses sagte uns, das Erstellen einer Mauer sei unserem Nachbar bei der Erteilung der Baubewilligung vor über 20 Jahren verboten worden?

    Danke für die Antwort.

    Mia2

  2. isitom2’343 Beiträge19. September 2010
    Hallo Mia2

    Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

    Frag doch auf dem Bauamt Deiner Gemeinde nach.

    Bei uns dürfen Mauern nicht auf die Grenze gestellt werden.

    Zudem benötigen bei uns "Dinge" welche fest Verankert sind eine Baubewilligung.

    Gruss,

    Thomas

  3. emil172’299 Beiträge19. September 2010
    Es gibt Grenzabstände, die sich meist nach der Höhe richten. Die Aufschüttung zählt bei der Höhe mit.