Wir wohnen als Mieter in einer Eigentumswohnung. Zu der Wohnung kriegten wir noch einen Bastelraum den wir sehr schön umgestaltet haben als Massageraum (meine Freundin macht die Schule)
Lärm etc... gibt es natürlich nicht während der Massage und auch sonst stört es niemanden. Der Massageraum ist zuunterst unsere Wohnung zuoberst.
Frage:
Ist es legal einen Massageraum im Moment als Hobby (Nebenberuflich) so wie wir ihn haben zu betreiben ?
Ich habe das blöde Gefühl, dass einige Nachbaren "Eifersüchtig" auf diesen schönen Raum sind.(wir haben Schweiss in die Renovation gesteckt) und es kommen immer mehr Kunden. Parkplatz ist sowieso vorhaden den wir auch bezahlen, stören tut sich niemand. Ich möchte einfach was in der Hand haben am besten ein Gesetzartikel der besagt dass man das Problemlos betreiben kann. Ich wäre echt dankbar.
Nun, gesetzlich weiss ich nicht bescheid, aber wenn ihr Miete für den Raum bezahlt oder er fix zur Wohnung gehört und der Vermiter nix dagegen hat, sollte dies kein Problem sein...was abzuklären wäre, ist eine Gewerbliche Nutzung des Raumes...
zusätzlich würde ich Buchhaltung führen, falls die Gemeind der Meinung ist, es werden Steuern fällig...
meist steht im Mietvertrag drinn, was erlaubt ist und was nicht. Auch der Zonenplan in der Gemeinde könnte weiterhelfen. Da steht z.B. "...Wohnzone mit stillem Gewerbe.." Ein Schreiner wäre da jetzt nicht erlaubt aber z.B. ein Kosmetik- oder Massagestudio u.d.G. ist sicherlich kein Problem... ausgehend, dass es eine seriöse Anwendung ist, wenn Du weisst was ich meine.../emoticons/default_wink.png/emoticons/default_biggrin.png
Wenn Deine Freundin dies gewerblich macht und dafür bezahlt wird, dann ist eine Anmeldung des Gewerbes und AHV-Abgabe u.d.G. schnell mal erforderlich.
Sofern die Kunden nicht zu Unzeiten raus- und reinrennen, so kann eigentlich kein Nachbar was dagegen tun.
Ja es ist ein seriöses Massieren /emoticons/default_biggrin.png Der Raum gehört zu unserer Wohnung und bezahlen den auch. Eine Buchhaltung führen wir auch. Aber ab wann ist man eigentlich Steuerpflichtig ? Dachte da gäbe es so eine Limite. ?
Steuerpflichtig ist, wer eine mit der Erzielung von Einnahmen verbundene gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, auch wenn die Gewinnabsicht fehlt, sofern seine Lieferungen, seine Dienstleistungen und sein Eigenverbrauch im Inland jährlich gesamthaft Fr. 75'000.-- übersteigen (Art. 21 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer MWSTG ).