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Mangel oder Pech

5Antworten2’577Aufrufevon jo30 · 20. April 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. jo306 Beiträge20. April 2011
    Hallo zusammen,

    wir haben eine neue Wohnung gekauft, dort ist um die Terrasse eine Mauer, unten an der Mauer ist als Sockelleiste ein Chromnickelstahlblech. Dieses Blech sieht total schmutzig aus, leider haben wir beim putzen festgestellt das es sich nicht reinigen lässt. Bei der Wohnungsübergabe hat der GU gemeint das die Wohnung noch gereinigt wird und die Bleche sauber gemacht werden.

    Jetzt haben wir die Diskussion ob es ein Mangel ist oder nicht.

    Könnt Ihr mir Rat geben was ich machen soll?

    Herzlichen Dank

    Jo

  2. Automation2’255 Beiträge20. April 2011
    Wieso Diskussion? Wenn er gesagt hat, diese werden noch gereinigt.... Dann ist es ein Mangel.

    Oder hat er festgestellt, dass die Bleche gar nicht gereinigt werden können und nun ein nichteinlösbares Versprechen gegeben hat?

  3. jo306 Beiträge20. April 2011
    Ja so sieht es aus. Das blöd ist jetzt auch noch das wir das ganze auch nicht schriftlich haben.

    Das reinigen ist sehr auswendig und wird dann auch nicht mehr neuwertig aussehen.

  4. hjsimp1 Beiträge27. April 2011
    Das definitiv ein Mangel... Vor unserem Hauskauf haben wir eine Immobilienbewertung machen lassen und dort ist sowas natürlich aufgefallen. Sowas MUSS schriftlich festgehalten werden, nun ist es eigentlich schonm zu spät...

  5. jo306 Beiträge27. April 2011
    Naja wir haben den Mangel per EMail innert 2 Wochen gemeldet. Meint Ihr das reicht nicht?

  6. moles2 Beiträge4. Mai 2011
    Das definitiv ein Mangel... Vor unserem Hauskauf haben wir eine Immobilienbewertung machen lassen und dort ist sowas natürlich aufgefallen. Sowas MUSS schriftlich festgehalten werden, nun ist es eigentlich schon zu spät...
    Sowas ist natürlich immer gut vorliegen zu haben...

    @jo30

    E-mail ist kein "offizielles Schreiben"... versuchen sollte man es trotzdem