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Mängelbeseitung: Kellerwand mit Überstand

2Antworten1’902Aufrufevon Matty · 5. Mai 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Matty22 Beiträge5. Mai 2010
    Hallo zusammen,

    Unser EFH wird an einem 25° steilen Südhang gebaut. Dort wo das EG vollständig im Erdreich steht (Norden), ist ein 25m2 grosser Kellerraum vorgesehen. Darüber wird dann die Garage zu liegen kommen. Insgesamt liegt die Bodenplatte in diesem Teil des EG etwa 4m unter der gewachsenen Hanglinie.

    Unser Baumeister hat nun, nach Fertigstellung der Bodenplatte, die erste Kellerwand betoniert (25cm WU-Beton). Allerdings nicht ganz so, wie man das aus Lehrbüchern kennt: die Bodenplatte war wohl etwas zu klein geraten und um das auszugleichen, hat der Herr Baumeister einfach die Wand so gesetzt, dass sie 3-5cm über die Bodenplatte hinausragt.

    Dass dieser Überstand ein Mangel darstellt, ist mir klar. Aber wie setze ich jetzt gegenüber dem Arch. und dem Baumeister durch, dass der Mangel behoben wird? Wie immer zucken die nämlich mit den Schultern und sehen in dem Überstand gar kein Problem.

    Gruss,

    Ingo

  2. traum24110 Beiträge17. Mai 2010
    Hallo Ingo

    Sprich doch ganz einfach mit deinem Bauingenieur. Dieser wird dies ganz bestimmt als Mangel ansehen.

    Unter Umständen kann dies ein statischen Problem mit sich nachziehen.

    Stell den Mangel per Mail dar. Insbesondere gegenüber dem Architekten und allenfalls auch gegenüber dem Bauunternehmer.

    Hast du mit dem Bauunternehmer oder nur dem Polier auf der Baustelle gesprochen?

    traum24

    Hallo zusammen,

    Unser EFH wird an einem 25° steilen Südhang gebaut. Dort wo das EG vollständig im Erdreich steht (Norden), ist ein 25m2 grosser Kellerraum vorgesehen. Darüber wird dann die Garage zu liegen kommen. Insgesamt liegt die Bodenplatte in diesem Teil des EG etwa 4m unter der gewachsenen Hanglinie.

    Unser Baumeister hat nun, nach Fertigstellung der Bodenplatte, die erste Kellerwand betoniert (25cm WU-Beton). Allerdings nicht ganz so, wie man das aus Lehrbüchern kennt: die Bodenplatte war wohl etwas zu klein geraten und um das auszugleichen, hat der Herr Baumeister einfach die Wand so gesetzt, dass sie 3-5cm über die Bodenplatte hinausragt.

    Dass dieser Überstand ein Mangel darstellt, ist mir klar. Aber wie setze ich jetzt gegenüber dem Arch. und dem Baumeister durch, dass der Mangel behoben wird? Wie immer zucken die nämlich mit den Schultern und sehen in dem Überstand gar kein Problem.

    Gruss,

    Ingo
  3. Matty22 Beiträge17. Mai 2010
    Hallo Ingo

    Sprich doch ganz einfach mit deinem Bauingenieur. Dieser wird dies ganz bestimmt als Mangel ansehen.

    Unter Umständen kann dies ein statischen Problem mit sich nachziehen.

    Stell den Mangel per Mail dar. Insbesondere gegenüber dem Architekten und allenfalls auch gegenüber dem Bauunternehmer.

    Hast du mit dem Bauunternehmer oder nur dem Polier auf der Baustelle gesprochen?

    traum24
    Ja, ich habe schon mit dem Ingenieur gesprochen. Zumindest mündlich habe ich nur Schulterzucken geerntet. Aber als ich nach der Toleranz nach SIA fragte, sah dann die Sache etwas anders aus. Da wude dann etwas gemurmelt von von max. 1.6cm. Das heisst, dass der Ingenieur mir wohl kaum schriftlich bestätigen wird, dass dies ein "Schönheitsfehler" ist (O-Ton Architekt) ...

    Den Architekten habe ich zwischenzeitlich abgemahnt, weil er seinen Plichten im Rahmen der Bauleitung nicht nachgekommen ist.

    Gruss,

    Ingo