Na ja, fragt sich nur wie lange es noch dauert, bis die Initiative von Kohler durch gekommen ist, denn dann ist Ende mit diesen unnötigen Abgaben... Gem. meinen Recherchen sollte das noch in diesem Monat über die Bühne gehen. Interessant ist nur, das die Presse da keine Anstalten mach was zu berichten...
Ich weis ja nicht wo du nachgefragt hast, aber als ich letztlich bei unserem kantonalen Amt angerufen und die gleiche Frage gestellt habe, hat man mir gesagt dass das Ganze erst im Oktober 2008 vors parlament kommt.
Dieses Jahr müsst ihr euch noch keine Hoffnung machen!
Und gestern hatte ich die Rechnung für meine Schutzraumersatzabgabe erhalten. Der Betrag ist 1300.-- pro Schutzplatz. Wir brauchen drei, gibt 3900.-- für die Katz /emoticons/default_additional/85.gif
Am vergangenen Freitag habe ich in den Nachrichten um 16 Uhr im Radio gehört, dass die Schutzraumbefreiung zwar nicht aufgehoben wird, die "Strafe" resp. der Einkauf aber nur noch halb so viel kosten soll.... doch bist jetzt habe ich nicht mehr darüber herausgefunden. Wer weiss was? Wir sollten in ca. 2 Monaten mit dem Bau anfangen. Der Einzug wird aber vermutlich erst im Januar 2009 sein. Gilt das diese Regelung wohl schon?
Keine Ahnung wie das im Kanton Bern funktioniert, aber bei uns im Tessin muss die in Rechnung gestellte Ersatzabgabe VOR Baubeginn bezahlt sein, sonst gibt es richtig Aerger. Die Rechnung dafür kam zeitgleich mit der Baubewilligung.
Nun, ich denke, bei uns wird das dann auch so sein /emoticons/default_sad.png.... es ist ja eher unwahrscheinlich dass das Geld von der Gemeinde später einkassiert wird.
Bäröschli ich muss das insofern richtigstellen, dass eine Baubewilligung nur nach Bezahlung der Gebühr rechtsgültig ist.
Dann ist der Fall ja klar /emoticons/default_smile.png. Denn wir hoffen bald die Baubewilligung zu erhalten.... noch 17 Tage bis die Einsprachefrist abläuft....
Am 7. März 2008 wurde im Radio folgende Meldung verbreitet:
Wer ein Haus baut, sich aber weigert einen Schutzraum einzubauen, muss einen Ersatzbeitrag bezahlen, also eine Art Strafe.
Bis jetzt lag diese zwischen 500 und 1500 Franken pro Platz. Jetzt wird die Strafe aber um die Hälfe reduziert.
Das hat der Bundesrat entschieden.
Zwar hält der Bundesrat an dem Grundsatz fest, dass für jede Person ein Schutzplatz in der Nähe seines Wohnortes zur Verfügung stehen muss.
Da es aber bereits genügend Schutzräume gibt, sollen vor allem DIESE erhalten werden.
((sda))
Nun, dieser beruht auf der SDA Meldung welche wiederum auf Informationen des VBS erstellt wurde:
Schutzraumbau
Bundesrat will Private entlasten
Bern (sda) Der Bundesrat will die Zahl der Schutzanlagen reduzieren
und die Ersatzbeiträge der Bauherrn um mehr als die Hälfte
reduzieren. Er hat VBS-Chef Samuel Schmid am Freitag beauftragt,
dies in die Wege zu leiten.
An der Vorgabe "jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein
Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes" hält der Bundesrat fest.
Angesichts des hohen Ausbaustandes steht für ihn aber nicht mehr der
Bau neuer, sondern die Werterhaltung bestehender Schutzräume im
Vordergrund.
Wer beim Bau eines Wohnhauses keinen Schutzraum erstellt, muss heute
einen Ersatzbeitrag von 500 bis 1500 Franken pro Schutzplatz
bezahlen. Diesen Beitrag will der Bundesrat nun bei weiterhin
geltender Schutzraumpflicht um mehr als die Hälfte senken, wie das
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
mitteilte.
Die Ersatzbeiträge - künftig rund 30 bis 40 Millionen Franken
jährlich - sollen vorab in die Werterhaltung der privaten
Schutzräume investiert werden. Private Bauherren und Hauseigentümer
werden so markant entlastet. Die Beiträge sollen an die Kantone
gehen, die einen innerkantonalen Ausgleich schaffen können.
Die Anzahl der Schutzanlagen bzw. der heute rund 400 aktiven
Kommandoposten will der Bundesrat reduzieren. Aus finanziellen
Gründen sollen ältere Anlagen nur noch erneuert werden, wenn sich
ein bewaffneter Konflikt abzeichnet. Davon ausgenommen sind die für
den Katastrophenfall benötigten Einrichtungen.
Der Bundesrat stützte sich bei diesen Entscheiden auf eine
Standortbestimmung, die das VBS nach parlamentarischen Vorstössen
vorgelegt hatte. Das Departement hat den Auftrag, der Regierung bis
Ende 2008 Antrag zu stellen. Die Finanzkommissionen und die
Sicherheitspolitischen Kommisionen der Räte werden in die Arbeiten
einbezogen.
So und nun liest man mal die letzte 2 Sätze, welche im Radio NICHT zu höhren waren ... Daraus lässt sich schliessen, dass die bissherige Verordnung weiterhin gilt und das kann noch dauern bis sich da was ändert.
Ich hatte auch freue und nach diveresn Abklärungen kenne ich nun den Sachverhalt.