Hallo
damit wir in 2 beheizten Räumen im Keller Tageslicht erhalten wurde ein Schacht betoniert welcher im Plan genau in der Mitte der Fenster aufhören soll. Nun wurde dieser aber ca. 20cm höher gemacht ohne dass wir es wussten. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass dies so nötig sei damit vom Schacht über das Terrain bis zur Strasse eine Neigung zu Stande kommt damit das Wasser vom Haus weg geführt wird und nicht z.B. von der Strasse in den Schacht rinnt. Der Schacht selber hat auch einen Abfluss. Ist die Begründung nachvollziehbar oder eine Ausrede, weil dem Baumeister ein Fehler unterlaufen ist? Wir wollten den Lichtschacht nur bis zur Mitte der Fenster haben um genügend Licht in die Räume zu bekommen, da auf den Schacht noch ein Gitter montiert wird.
Hallo mhaus,
Grundsätzlich hätte dein Baumeister schon recht, dies könnte eine Gefahr sein, wenn du an einem Hang wohnst, dieses Fenster auf der Bergseite liegt, und das Terrain in einem stetigen Gefälle von der Strasse bis zum Schacht verlaufen würde. Liegt es im flachen, kann dies vernachlässigt werden. Da dies ohne Absprache mit dir ausgeführt wurde, gehe ich von einem Fehler aus, der ohne weiteres korrigiert werden könnte...
liebs Grüessli, jomazi
Hallo jomazi
danke für deine Antwort. Uns ist es wichtig genügend Licht in die Räume zu bekommen, aber wir wollen natürlich auch kein Wassser im Keller.
Uns wurde auch noch gesagt, dass bei einem zu niedrigen Lichtschacht der die Gefahr birgt dass dadurch Wasser eintreten könnte, sich auch die Gemeinde zu Wort melden würde
und es in einem Schadensfall Probleme mit der GVA geben könnte. Sind diese Aussagen so korrekt?
Wenn das so wäre, würden wohl auch keine Aussenkellertreppenaufgänge erlaubt sein, oder meinst du nicht?
Nein, mit einer geschickten Terrainführung bekommst du dieses "Problem" auch bei Hanglage in den Griff!
Da hast du wohl recht. Ich werde dass nun nochmal mit dem Baumeister bzw. Architekten klären. Danke.