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Kurbeldurchbruch bei Sturzelement ? Extrakosten bei Rollläden

3Antworten1’722Aufrufevon cocobella2000 · 20. November 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. cocobella200017 Beiträge20. November 2013
    Hallo!

    Einmal mehr brauche ich Eure Hilfe.... Wir haben im Zuge der Fassadenrenovation unsere Rollläden durch neue Rafflamellenstoren

    ersetzen lassen. Es wurde kein Werkvertrag erstellt, sondern gab eine Auftragsbestätigung. Auf der Schlussrechnung tauchte dann die Position 'Kurbeldurchbruch bei Sturzelement' auf, immerhin ein Betrag über Fr.1700.- welcher weder auf der Auftragsbestätigung noch auf der vorangegangenen Offerte erwähnt war. Es war der Rolladenfirma bekannt, dass es ein Umbau ist. Müssen wir das so akzeptieren, resp. was ist das überhaupt??

    Danke für Eure Hilfe.

    cocobella2000

  2. postit598 Beiträge20. November 2013
    Du hast wohl keine elektrischen Antriebe. Ich verstehe das so, dass man noch Löcher bohren musste, um die Kurbel zum Storen hin führen zu können. Dachte der Storenlieferant, dass die alten Löcher weiterverwendet werden könnten?

    Wie viele Fenster waren es denn? Vermutlich ist der Betrag aber schon eher hoch. Du hättest dieses Geld - und noch ein paar Taler dazu - besser in elektische Antriebe investiert. Dann hättest du jetzt in der frisch renovierten Fassade nicht etliche Löcher, die zu allem Übel auch noch mit einem wärmeleitenden Gestänge (perfekte Wärmebrücke) bestückt sind.

  3. cocobella200017 Beiträge20. November 2013
    Danke für Deine Antwort. Es sind Rolladen mit Kurbeln für 17 Fenster. Ich verstehe einfach nicht, weshalb dies nicht in der Auftragsbestätigung erschienen ist. Pro Fenster sind das Fr. 100. für ein Loch bohren??

  4. emil172’299 Beiträge21. November 2013
    Wenn es keine detaillierte Ausführungsplanung gab und der Offerierende nicht vorher an den Bau gekommen ist?

    Da es Sowieso-Kosten sein dürften, spielt es eigentlich keine Rolle. Nicht offerierte Leistungen werden extra abgerechnet, so ist das eben. Ob eine Offerte alles umfasst, was nötig ist, das entscheidet gewöhnlich der Architekt, der die Ausschreibungen macht.