Hallo zusammen
Wir haben letzte Woche zwei Rechnungen von der Gemeinde erhalten. Zum einen für die "Rohbaukontrolle" und die andere für die "Baukontrolle".
Für beide zusammen sollten wir über CHF 2000.00 berappen.
War schon ein wenig erstaunt über die Höhe der Rechnung, da der Aufwand für die Person welche die Kontrollen durchgeführt hat, nicht enorm war.
Habt Ihr Referenzwerte welche Kosten im normalen Bereich liegen oder anders gefragt, wie viel habt Ihr bezahlt.
Du stellst da eine interessante Frage und ich bin auf die Antwort möglichst vieler Bauherren gespannt.
Grundsätzlich zu sagen ist, dass die Baubewilligungsgebühren (dazu gehören auch die Abnahmen) von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ausfallen können. Massgebend ist immer das entsprechende Reglement der Gemeinde.
Bei Gebühren gilt allgemein das Äquivalenzprinzip. Das heisst, dass nicht der Aufwand (beispielsweise nach Stunden) abgerechnet werden muss, sondern es kommen Pauschalen zur Anwendung. ABER: Die Höhe der Gebühr muss im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert stehen, den die staatliche Leistung für die Abgabepflichtige Person hat.
Das ist also alles einigermassen weich formuliert. Sieht das Reglement also für ein Einfamilienhaus die gleichen Gebühren vor wie für ein Dreifamilienhaus, so dürfte dies im Streitfall vom Gericht noch gutgeheissen werden.
Ich kenne aber einen Fall einer ländlichen Gemeinde, wo bisher noch nie grössere Häuser gebaut worden sind, und plötzlich eine Filiale eines Grossverteilers gebaut werden sollte. Streitpunkt war die Wasseranschlussgebühr, welche in dieser Gemeinde immer abhängig vom Versicherungswert des Gebäudes verrechnet wird. Die Filiale verfügt über ein Personal-WC und sonst noch etwa zwei Wasserbezugsstellen. Also vergleichbar mit einem EFH, nur dass die Gebühr plötzlich 10x höher war. Hier war dann das Äquivalenzprinzip unbestritten verletzt worden.
Der Geometer macht im Sinne der amtlichen Vermessung keine Rohbaukontrollen, das ist grundsätzlich nicht sein Job.
Dort, wo der Geometer für solche Kontrollen aufgeboten wird, ist es keine Handlung im Sinne der amtlichen Vermessung sondern im Auftrag der Baubewilligungsbehörde (Baukommission oder Bauverwaltung). Der Geometer wird dann durch die Behörde beauftragt und bezahlt.
Die Gemeinde sollte ein Baugebührenreglement haben. zB. steht da drin, dass die Baugesuchsgebühr so und so hoch ist und welche Leistungen sie beinhaltet. In unserer Gemeinde steht klar die Baukontrollen sind in der Gebühr enthalten, aber zum Beispiel Publikationskosten und die Schnurgerüstabnahme durch den Geometer ist nicht enthalten.
"Der Geometer" ist eine entsprechend ausgebildete Person, üblicherweise leitender Mitarbeiter eines Ingenieurbüros. Diese Person bzw. dieses Büro ist dann jeweils in einer oder mehreren Gemeinden für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig. In seltenen Fällen (beispielsweise Basel-Stadt) wird diese Aufgabe noch vom Kanton wahrgenommen. Zur Nachführung der amtlichen Vermessung gehören ganz sicher nicht Bauabnahmen, Baukontrollen oder Schnurgerüstabnahmen. Die Nachführung der amtlichen Vermessung ist eine staatliche Hoheitsaufgabe und beinhaltet beispielsweise die Aufnahme des fertig gebauten Hauses mit Umgebung für den Plan des Grundbuches oder das Setzen von Grenzsteinen usw. Für diese Aufgaben muss der Geometer nicht beauftragt werden, er kommt von Amtes wegen und stellt natürlich Rechnung an den Eigentümer der Parzelle bzw. an den Verursacher der Nachführungsarbeiten.
Die Baubewilligungsbehörde (Baukommission oder Bauverwaltung) muss sich um Aufgaben wie Bauabnahmen, Baukontrollen oder Schnurgerüstabnahmen kümmern. Diese Aufgaben sind in den pauschalen Gebühren gemäss kommunalem Reglement enthalten. Hier liegt übrigens der Bezug zur Frage von Housy ganz oben, es kann also nicht schaden, wenn ich das jetzt hier etwas ausführlicher beschreibe. Wie die Baubewilligungsbehörde ihre Aufgaben wie Bauabnahmen, Baukontrollen oder Schnurgerüstabnahmen organisiert und durchführt oder durchführen lässt, das ist Sache der Baubewilligungsbehörde und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Kann oder will die Baubewilligungsbehörde die oben erwähnten Abnahmen und Kontrollen nicht selbst durchführen, so kann sie diese Aufgaben auslagern, und zwar an irgendjemanden. Für die oben erwähnten Abnahmen und Kontrollen kommen alle hinreichend fähigen Fachpersonen in Frage, es muss kein eidg. pat. Ing. Geometer sein, ein Bauingenieur oder Architekt oder sogar ein guter Bauzeichner können das ebenso gut. Oft wird aber der für die Gemeinde zuständige Geometer beauftragt, das liegt nahe. Jedenfalls finden diese Abnahmen und Kontrollen im Auftrag der Baubewilligungsbehörde statt, und die beauftragte Fachperson rapportiert der Baubewilligungsbehörde und stellt dieser auch die Rechnung zu (pauschal oder nach Aufwand).
Und jetzt kommt der entscheidende Bezug zur Frage von Housy ganz oben: Wie werden diese Aufwände für Abnahmen und Kontrollen von der Baubewilligungsbehörde an den Bauherren abgewälzt? Klar ist, dass nur Gebühren gemäss kommunalem Reglement verrechnet werden können. Und das ist genau der Punkt! Hier nochmals die Frage von Housy:
Habt Ihr Referenzwerte welche Kosten im normalen Bereich liegen oder anders gefragt, wie viel habt Ihr bezahlt?
Oft wird aber der für die Gemeinde zuständige Geometer beauftragt, das liegt nahe. Jedenfalls finden diese Abnahmen und Kontrollen im Auftrag der Baubewilligungsbehörde statt, und die beauftragte Fachperson rapportiert der Baubewilligungsbehörde und stellt dieser auch die Rechnung zu (pauschal oder nach Aufwand).
Genau so war es bei uns. Die Gemeinde hat für diese Baukontrollen eine externe Firma beauftragt, welche nach Aufwand abgerechnet wird. Die Gemeinde hat uns diese Rechnungen nun zum begleichen weitergeleitet.
Werde diese wenn möglich heute Abend noch einstellen...
@postit> ja das war fast so bei uns. nur die schnurgerüstkontrolle wurde von der bauverwaltung beauftragt, die rechnung ging aber an uns. das ist halt verschieden. sonst war es auch bei uns so wie du schreibst. hab ich sonst jemals etwas anderes behauptet?