Wir würden gerne eine Parzelle erwerben, auf der ein abbruchreifes Haus steht (Kanton Zug). Es ist ein Neubau mit vier Wohnungen geplant. Auf der Nachbarparzelle wurde vor ca. sechs Jahren neu gebaut. Die Erschliessung unserer Einstellhalle würden wir gerne über die bestehende Einstellhalleneinfahrt auf der Nachbarparzelle lösen. Dabei würden wir ca. 18m der bestehenden Einfahrt nutzen und dann auf der Grundstücksgrenze (gegenseitiges Nähebaurecht Unterflur) einen Durchbruch in unser Grundstück realisieren. Zwei der vier Eigentümer der Nachbarparzelle haben sich auch schon bereit erklärt, uns die Bewilligung zu erteilen.
Meine Frage an Euch ist nun, wie hoch kann/soll so eine einmalige Zahlung für das Nutzungsrecht sein? Für jährliche Gebühren an Unterhalt und Strom würden wir natürlich auch aufkommen.
Kenne einen ähnlichen Fall. Dort wurde der Mehrwert der dadurch die Liegenschaft hat berechnet. Das war eine bessere Ausnutzung des Grundstücks, Einsparung eines Autolifts, etc. Man hat sich auf 100'000 geeinigt.
Eigentlich ist es sehr sinnvoll bestehende Infrastruktur zu nutzen und so weniger Fläche zuzubetonieren, nur bis du da alle im Boot hast...
Ein pragmatischer Ansatz wäre zum einen die Hälfte des Grundstückspreises und zum anderen die Hälfte der Baukosten (Zeitwert, da du dich bei zukünftigen Erneuerungen beteiligen wirst) der nachher gemeinsam benutzten Rampe. Dann den Mehrwert, den du durch den grösseren Garten hast, mit einem zusätzlichen Bonus abgelten.
So, die Parzelle ist erworben und der Dienstbarkeitsvertrag mit den Nachbarn beim Notar in Bearbeitung. Ausser einen jährlichen Pauschalbetrag für die Stromkosten (Tor, Licht) und natürlich die Erstellungskosten werden auf uns keine weiteren Kosten zukommen, d.h auf eine einmalige Zahlung verzichten meine neuen Nachbarn!! 🙂