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Kaufvertrag mit Erlaubnis Begrünung Mauer und problematischen Nachbarn....

3Antworten3’225Aufrufevon christof01 · 29. Juni 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. christof01140 Beiträge29. Juni 2011
    Wir haben ein 1000m2 Grundstück im Kanton Solothurn gekauft und bebaut, welches eine lange (ca. 70 m) Grenze zu einer Wohnbaugesellschaft (WBG) mit 17 Parteien (leider inklusive Anwalt) und einen Gestaltungsplan hat. Zum Glück haben wir vor dem Kauf eine Grenzbereinigung zu Lasten der WBG gemacht und sind NICHT Eigentümer einer baufälligen Mauer.

    Aber... Obwohl wir im Kaufvertrag einen Passus haben:

    "Die vorgenannten Käufer nehmen Folgendes zustimmend zur Kenntnis:

    Der mit der Grenzbereinigung entstehende Landstreifen am südlichen Fuss der be- stehenden Stutzmauer wird durch die jeweiligen Eigentümer der Parzelle GB Nr. xxx resp. xxx unterhalten.

    Eine Begrünung der bestehenden Stützmauer auf der Südseite ist möglich. Diese darf jedoch nicht über die Mauerkrone ragen. Allfällige bauliche Schäden durch die Be- pflanzung sind zu Lasten der Eigentümer der Parzellen GB Nr. xxx resp. xxx fach- gerecht zu beheben.

    Die definitive Umgebungsgestaltung der Parzellen GB Nrn. xxx und xxx ist mit ei- nem überarbeiteten Umgebungsplan in Ergänzung zur erteilten Baubewilligung bei der Baubeörde xxx (KT So) einzureichen."

    sagen uns die Vertreter der WBG, dass sie den Passus nicht akzeptieren, da nicht im Grundbuch als Last eingetragen und der Verkäufer kein Recht auf diese Klausel hatte.

    Stein des Anstosses ist ein aktuell 50 cm hoher Feigenbaum (oder ich sage lieber Feigenbusch...), welcher am Fuss der 3m hohen Mauer gepflanzt wurde. Bis er den Ausblick stört muss er noch mindestens 4 Meter wachsen aber Recht ist Recht und nicht immger gerecht....

    Die Anwohner haben eine "vertraglich zugesicherte" freie Aussicht, welche jedoch auch nicht als Last in unserem Grundstück eingetragen ist.

    Unser Vorschlag war, dass wir direkt an der Mauer begrünen dürfen und uns sowie Nacheigentumer verpflichtet, dass sämtliche an der Mauer gepflanzten Pflanzen auf Höhe Mauerkrone plus 1.5 Meter (von mir aus auch 0 Meter) schneiden werden. Die freie Sicht wäre - zumindest für Erwachsene - garantiert, ebenso unsere Begrünung.

    Dies wurde als ungenügend angeschaut.

    Reden und Kommunikation ist schwierig, da der in der WBG wohnende Anwalt alle 10 Sätze erwähnt wird. Statt "fairen" Deal bekommt man einen (gefühlten) einseitigen Forderungskatalog der 17 Beteiligten.

    Welche Rechte habe ich im Kanton Solothurn?

    Wurden wir vom Verkäufer betrogen?

    DSC_5751.jpg

  2. christof01140 Beiträge1. Juli 2011
    Kleines Licht am Ende des Tunnels.

    Der Nachbar hat den gleichen (natürlich umgekehrten) Passus bezüglich Begrünung der Mauer im Schenkunsvertrag aus der Grenzbereinigung, die aus unserem Kauf entstanden ist.

  3. john_w641’215 Beiträge1. Juli 2011
    Hast du denn schon mal mit dem "Anwalt", der da drüben wohnt, direkt gesprochen? Eventuell weiss er gar nichts davon was die andern in seinem Namen diskutieren und ist ein ganz vernünftiger Mensch der interesse an einer regelkonformen und gütlichen Einigung hat.

  4. christof01140 Beiträge1. Juli 2011
    Es sind 17 Parteien in dieser Gemeinschaft... Und die Diskussion mit den offiziellen Vertretern schlägt mir auf die Gesundheit da es ein Monolog und keine Diskussion ist. Sonst kommts ja nicht grad hier ins Forum...