Wir haben ein 1000m2 Grundstück im Kanton Solothurn gekauft und bebaut, welches eine lange (ca. 70 m) Grenze zu einer Wohnbaugesellschaft (WBG) mit 17 Parteien (leider inklusive Anwalt) und einen Gestaltungsplan hat. Zum Glück haben wir vor dem Kauf eine Grenzbereinigung zu Lasten der WBG gemacht und sind NICHT Eigentümer einer baufälligen Mauer.
Aber... Obwohl wir im Kaufvertrag einen Passus haben:
"Die vorgenannten Käufer nehmen Folgendes zustimmend zur Kenntnis:
Der mit der Grenzbereinigung entstehende Landstreifen am südlichen Fuss der be- stehenden Stutzmauer wird durch die jeweiligen Eigentümer der Parzelle GB Nr. xxx resp. xxx unterhalten.
Eine Begrünung der bestehenden Stützmauer auf der Südseite ist möglich. Diese darf jedoch nicht über die Mauerkrone ragen. Allfällige bauliche Schäden durch die Be- pflanzung sind zu Lasten der Eigentümer der Parzellen GB Nr. xxx resp. xxx fach- gerecht zu beheben.
Die definitive Umgebungsgestaltung der Parzellen GB Nrn. xxx und xxx ist mit ei- nem überarbeiteten Umgebungsplan in Ergänzung zur erteilten Baubewilligung bei der Baubeörde xxx (KT So) einzureichen."
sagen uns die Vertreter der WBG, dass sie den Passus nicht akzeptieren, da nicht im Grundbuch als Last eingetragen und der Verkäufer kein Recht auf diese Klausel hatte.
Stein des Anstosses ist ein aktuell 50 cm hoher Feigenbaum (oder ich sage lieber Feigenbusch...), welcher am Fuss der 3m hohen Mauer gepflanzt wurde. Bis er den Ausblick stört muss er noch mindestens 4 Meter wachsen aber Recht ist Recht und nicht immger gerecht....
Die Anwohner haben eine "vertraglich zugesicherte" freie Aussicht, welche jedoch auch nicht als Last in unserem Grundstück eingetragen ist.
Unser Vorschlag war, dass wir direkt an der Mauer begrünen dürfen und uns sowie Nacheigentumer verpflichtet, dass sämtliche an der Mauer gepflanzten Pflanzen auf Höhe Mauerkrone plus 1.5 Meter (von mir aus auch 0 Meter) schneiden werden. Die freie Sicht wäre - zumindest für Erwachsene - garantiert, ebenso unsere Begrünung.
Dies wurde als ungenügend angeschaut.
Reden und Kommunikation ist schwierig, da der in der WBG wohnende Anwalt alle 10 Sätze erwähnt wird. Statt "fairen" Deal bekommt man einen (gefühlten) einseitigen Forderungskatalog der 17 Beteiligten.
Welche Rechte habe ich im Kanton Solothurn?
Wurden wir vom Verkäufer betrogen?