SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Kabeldurchleitungsrecht

8Antworten1’321Aufrufevon jakosch · 2. August 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. jakosch4 Beiträge2. August 2015
    Nach Jahren der Suche haben wir endlich ein Grundstück gefunden... Nächste Woche ist der Termin auf dem Grundbuchamt. Nachdem wir den Vertragsentwurf bekommen haben, haben wir von dem Kabeldurchleitungsrecht erfahren. Der Verkäufer weiss selber nichts darüber, also sind wir der Sache nach gegangen und es ist nicht so einfach. Scheinbar handelt es sich um ein Hochspannungskabel und ein Datenkabel. Morgen haben wir einen Termin mit dem Betreiber und ich will etwas vorbereitet sein. Kennt sich da jemand damit aus? Gesundheitliche Risiken? Das Kabel befindet sich auf dem Teil des Landes, das Landwirtschaftszone ist, wir wollten da aber ganz ran bauen und auf das Kabel muss man gewisse Abstände einhalten... Was haben wir für Rechte... Würde mich freuen, wenn jemand etwas bescheid weiss und ich mich für Morgen vorberiten kann...

  2. postit598 Beiträge2. August 2015
    In den meisten Kantonen muss sowieso ein Abstand zur Bauzonengrenze eingehalten werden.

  3. jakosch4 Beiträge2. August 2015 · bearbeitet
    Ich darf bis an die Landwirtschaftszone heranbauen. Das Kabel geht durch die Landwirtschaftszone und geht zum Rand vom Bauland. Also wenn ich da Abstände einhalten muss (9m habe ich gehört), "verliere" ich viel Bauland. Beim Nachbargrundstück geht das Kabel sogar mitten durch das Bauland.

  4. postit598 Beiträge3. August 2015
    Ich würde zwei Fragen klären:

    1. Was steht in der Dienstbarkeit?

    2. Was schreibt das ESTI vor?

    Bei Aussagen des Ewerkes wäre ich vorsichtig, die sehen sowieso immer alles zu ihren Gunsten.

  5. vakuum358 Beiträge3. August 2015
    genau was Postit sagt...

    machen kannst Du nicht viel, ausser der Dienstbarkeits-Berechtigte ist so lieb und legt das Kabel um für Dich was ich schwer bezweifle.....

    Vermutlich war da mal alles Landwirtschaftsland, dann wars kein Problem, jetzt wird es zum Problem und der will das Land zum guten Preis verkaufen.

    Gut dass Du das noch genau angeschaut hast.

  6. jakosch4 Beiträge3. August 2015
    So, hatten dann jetzt mal ein nettes Gespräch mit den Betreibern.... /emoticons/default_additional/147.gif

    Wenn das Kabel auf dem Bauland wäre, müsste der Betreiber das Kabel verlegen. D.h. wenn der auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, müssen sie alles verlegen, da das Kabel dort ja mittendurch geht. Da es bei uns aber nicht auf dem Bauland ist, müssen sie das nicht. Trotzdem kommt die Zone in der nach heutigen Gesetzen nicht gebaut werden dürfte in das Bauland rein (Abstand zum Kabel 8-10m). Da aber die EInzonung vor dem Kabel war, gelten die Gesetze laut Betreiber nicht und wir dürften dort bauen. Nützt mir aber nichts, wenn es gesundheitlich bedenklich ist. Mit einer Ummantelung könnte man die Strahlung reduzieren. Der Betreiber meint aber, dass wir das zahlen müssen. Sie würden sich vielleicht solidarisch beteiligen.... Oder ist "die solidarische Beteiligung" einfach nur damit wir Ruhe geben????

  7. Automation2’255 Beiträge3. August 2015
    Bezüglich Strahlung würde ich mir viel mehr Sorgen beo WLAN, Handy, Antennen und ECT machen, als bei einem Hochspannungskabel im Boden...

  8. postit598 Beiträge3. August 2015
    Nun noch einen Blick in die NIS-Verordnung werfen.

  9. jakosch4 Beiträge3. August 2015
    Hab schon reingeschaut (NIS...) aber nicht wirklich etwas gefunden...