Ist Finanzierungsbestätigung verbindlich
4Antworten7’708Aufrufevon Gast · 26. Juli 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
- Jolenoli26. Juli 2010Hallo Zusammen
Vor gut einem Jahr habe ich von meiner Bank eine Finanzierungsbestätigung für den Kauf einer Eigentumswohnung im Baurecht erhalten. Der Kaufvertrag hat zu jenem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Jedoch hat mir der GU versichert, dass die Bank die Details der Überbauung kenne und dass das Projekt der Bank vorgestellt wurde.
Nun geht es um die definitive Finanzierung. Der Banker verlangt nun höhere Eigenmittel, weil der Baurechtgeber den Baurechtszins (3 Jahresraten) hat im Grundbuch eintragen lassen (1. Rang). Bei der Finanzierungsbestätigung wurde davon nie gesprochen, obwohl der Banker natürlich wusste, dass die Wohnung im Baurecht ist. Dies wurde bei der Tragbarkeitsrechnung ja auch entsprechend berücksichtigt. Der Banker meint nun, er habe damals intern mit einem Grundpfand im 1. Rang in der Höhe einer Jahresrate gerechnet und damit hätten die Eigenmittel knapp ausgereicht. Ich stelle mich jetzt auf den Standpunkt, dass der Banker die Finanzierungsbestätigung nicht hätte ausstellen dürfen, da es ja die Regel zu sein scheint, dass ein Baurechtsgeber von der gesetzlich maximal zugelassenen Absicherung von 3 Jahresraten gebrauch macht. Zumindest hätte mich der Banker informieren müssen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit mehr Eigenmittel notwendig sind? Wie bereits geschrieben, wurde das Thema Grundpfand für den Baurechtszins aber nie angesprochen.
Was haltet Ihr davon? Ist meine Finanzierungsbestätigung für die Bank bindend?
Danke für Eure wertvollen Antworten.
Gruss
Jolenoli
- jomazi1’373 Beiträge26. Juli 2010Hallo Jolenoli
Lass die Bank sausen, du findest bestimmt eine bessere, mit günstigeren Konditionen und die auch ein Jahr später noch zu ihrem Wort steht!
liebs Grüessli, jomazi
- Jolenoli26. Juli 2010Das dumme ist nur, dass ich unter den gegebenen Umständen wohl nicht mehr die erforderlichen Eigenmittel aufbringe. Ich habe mich auf die Finanzierungsbestätigung verlassen und wusste bis vor einer Woche nicht, dass im Umfang des Grundpfandes für den Barechtszins höhere Eigenmittel gefordert werden.
Eigentlich hatte ich vor, sobald ich den Finanzierungsvorschlag meiner Bank in Händen halte, mit anderen Banken in die Verhandlungen zu steigen.
- pulsedriver525 Beiträge26. Juli 2010Ohne Rahmenvertrag ist doch da noch gar nichts verbindlich? Allerdings ist es politisch unschön von der Bank, sich so zu verhalten.
- Domi57 Beiträge27. Juli 2010Ich hätte jetzt schon angenommen das die Finanzierungsbestätigung verbindlich ist. Aber habe mal kurz meine Finanzierungsbestätigung rausgeholt, da steht einfach nur "Investitionskosten Fr. ......., unter den banküblichen Bedingungen gerne behilflich.". Was meine Bank jetzt unter "bankübliche Bedingungen" genau versteht weiss ich natürlich nicht. Hast du bei deiner Bestätigung die genauen Zahlen (Investitionskosten, Eigenmittel, ev. Aufteilung 1. und 2. Hyp. usw)??
Was ich nicht ganz verstehe ist die Eintragung des Baurechtzinses ins Grundbuch. Normalerweise besteht die Bank doch immer darauf im 1. Rang zu sein (habe zumindest noch nie etwas anderes gehört). Aber mit Baurecht kenne ich mich gar nicht aus, vielleicht ist dies da so üblich.